Oberallgäu (dpa/lby) – Eine hitzige Auseinandersetzung zwischen Naturschützern und Behörden hat im Oberallgäu begonnen. Der Bund Naturschutz (BN) hat entschieden, gegen eine neue Regelung des Landratsamts Oberallgäu vorzugehen, die den Abschuss von Bibern in bestimmten Gebieten erleichtert. Allein die Tatsache, dass das Unternehmen nun plant, eine Klage vor dem Verwaltungsgericht Augsburg einzureichen, zeigt, wie ernst die Angelegenheit genommen wird. Der BN beabsichtigt zudem, ein Eilverfahren einzuleiten, um den sofortigen Vollzug der Verfügung zu stoppen.
Die strittige Verfügung erlaubt es, in drei Gemeinden Biber ohne vorherige Einzelgenehmigung zu erlegen, wenn sie sich in der Nähe von gewerblich genutzten Fischteichen oder in einem Abstand von 30 Metern zu bestimmten Gleisen und Straßen befinden. Zudem wird es erlaubt, nicht besetzte Biberdämme während der Tauwetterperiode zu entfernen. Diese Regelung sorgt für Unruhe und in den Augen des BN für eine potenzielle Gefährdung des Biberbestandes.
Umweltverband warnt vor weitreichenden Folgen
Thomas Frey, der Regionalreferent des BN, äußerte sich kritisch zu den neuen Bestimmungen: «In diesem Fall sprechen wir von einer Generalabschussgenehmigung auf relativ großer Fläche», gibt er zu bedenken. Die Naturschützer glauben, dass die Verordnung die gesetzlichen Grenzen überschreitet und bezeichnen die Maßnahmen als «maßlos». Es sei nicht nur eine Frage des Abschusses der Tiere, sondern auch der Erhaltung ihrer Lebensräume.
Behörde rechtfertigt Maßnahmen mit wirtschaftlichen Risiken
Auf der anderen Seite sieht das Landratsamt Oberallgäu die Angelegenheit in einem anderen Licht. Laut einer Mitteilung aus dem Amtsblatt ist die Verfügung notwendig, um «erhebliche wirtschaftliche Schäden» abzuwenden. Die Behörde betont, dass es nicht um die Dezimierung des Biberbestands als solches gehe, sondern darum, akute Gefahren zu beheben und die öffentliche Sicherheit sowie die Gesundheit der Menschen zu schützen. Landrätin Indra Baier-Müller (Freie Wähler) stellt klar, dass die sofortige Vollziehung als unerlässlich erachtet wird, um Risiken zu minimieren.
Diese Situation bringt eine Vielzahl von Fragen und Bedenken mit sich, nicht nur hinsichtlich des Tierschutzes, sondern auch im Hinblick auf das Gleichgewicht zwischen wirtschaftlichen Interessen und dem Schutz der Natur. Während die Behörden auf die Gefahr von wirtschaftlichem Schaden hinweisen, warnen die Umweltschützer vor einem unkontrollierten Eingriff in die Natur und den langfristigen Folgen für das Ökosystem.
Die Argumente beider Seiten zeigen, wie wichtig eine sorgfältige Abwägung all dieser Aspekte ist. Es bleibt abzuwarten, wie die Gerichte in dieser Angelegenheit entscheiden werden und welche Konsequenzen das für das Management des Biberbestandes in der Region haben könnte. Der Ausgang des Verfahrens wird sowohl für die Akteure vor Ort als auch für die naturschutzrechtliche Diskussion von Bedeutung sein.