Köln (ots)
Ein bahnbrechendes Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) könnte die Rechte von Millionen Facebook-Nutzern revolutionieren! Die Richter haben klargestellt: Wer die Kontrolle über seine persönlichen Daten verliert, hat Anspruch auf Schadensersatz – und das schon ab 100 Euro!
In einem wegweisenden Urteil hat der BGH entschieden, dass der Verlust an Kontrolle über die eigenen Daten allein ausreicht, um einen immateriellen Schadensersatzanspruch nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) zu begründen. Rechtsanwalt Christian Solmecke von WBS.LEGAL bezeichnet dies als „eine großartige Nachricht – nicht nur für Betroffene des Facebook-Datenlecks, sondern für alle Verbraucher“. Dieser Entscheidung kommt zur Rettung in einer Zeit, in der Unternehmen unaufhörlich persönliche Daten sammeln, jedoch nicht ausreichend für deren Sicherheit sorgen.
Was bedeutet das für Facebook-Nutzer?
Während einige deutsche Gerichte zuvor darauf bestanden, dass Verbraucher konkret nachweisen mussten, dass sie unter den Ängsten eines möglichen Datenmissbrauchs litten, hebt der BGH diese Hürde auf. Stattdessen sieht das Gericht den bloßen Kontrollverlust als ausreichend an, um Ansprüche geltend zu machen. Besonders brisant: Neben bereits entstandenen Schäden können auch potenzielle zukünftige Risiken, wie etwa Missbrauch im Darknet, in die Schadensersatzforderung einbezogen werden. Die Möglichkeit, einen deutlich höheren Schadensersatz zu fordern, wenn noch tiefere Ängste nachgewiesen werden, sorgt nach diesem Urteil für neuen Druck auf Facebook.
Mit Geschick und Weitblick hat die Kanzlei WBS.LEGAL bereits 4300 Klagen für etwa 70.000 betroffene Facebook-Nutzer eingereicht. Die rechtlichen Folgen dieses Urteils könnten weitreichend sein, indem es Unternehmen dazu zwingt, den Datenschutz ernster zu nehmen.