In einer schockierenden Entscheidung des Landgerichts Göttingen wurde ein 26-jähriger Mann zu einer Haftstrafe von drei Jahren und vier Monaten verurteilt. Das Gericht wertete sein Verhalten als fahrlässige Tötung, nachdem er in der Nacht zum 1. Oktober 2023 betrunken mit überhöhter Geschwindigkeit durch die Stadt fuhr und einen tödlichen Unfall verursachte. Ein 31-jähriger Mann verlor dabei sein Leben, während ein weiterer Unfallbeteiligter Verletzungen davontrug.
Der Angeklagte fuhr in der Göttinger Innenstadt mit mindestens 120 Stundenkilometern in den Gegenverkehr, wo er frontal mit dem Fahrzeug des opfertragenden 31-Jährigen zusammenstieß. Der Richter stellte fest, dass der Beschuldigte mit einem Blutalkoholwert von mindestens 1,86 Promille fuhr, möglicherweise sogar bis zu 2,5 Promille. Vor dem Unfall hatte der Mann nach einem Streit mit seiner Freundin Alkohol konsumiert, darunter fast eine ganze Flasche Kräuterschnaps.
Details zum Gerichtsurteil
Das Urteil fiel nach intensiven Verhandlungen, in denen der Angeklagte regungslos blieb und seine Entschuldigung, die von einem Dolmetscher ins Polnische übersetzt wurde, vortrug. Der Vorsitzende Richter äußerte, dass die Strafe für die Hinterbliebenen wahrscheinlich wie ein Hohn erscheine, da sie deren Schmerz nicht lindern könne. Bei der Urteilsverkündung brach die Mutter des Opfers in Tränen aus, während ihr Sohn, der Bruder des Verstorbenen, die Geschehnisse sichtlich gefasst beobachtete.
Obwohl die Staatsanwaltschaft eine höhere Strafe von drei Jahren und zehn Monaten gefordert hatte, entschied das Gericht, geringfügig milder zu urteilen. Zusätzlich zur Haftstrafe wird dem Angeklagten die Fahrerlaubnis entzogen; frühestens in zwei Jahren kann er einen neuen Führerschein beantragen, wobei die Entscheidung über dessen Erteilung letztlich bei den polnischen Behörden liegt.
Die Haftstrafe wird auf den Aussagen von Zeugen und den Schäden an den beteiligten Fahrzeugen gestützt. Der Angeklagte, der zuletzt als Lagerist tätig war, gab an, sich an den Unfall nicht erinnern zu können. Auch die Verteidigung des Mannes beantragte eine deutlich mildere Strafe von 18 Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt werden sollte.
Ein als illegal eingestuftes Autorennen konnte nach Angaben des Vorsitzenden Richters nicht eindeutig nachgewiesen werden, weshalb das Gericht zur Auffassung kam, es handle sich um einen Unfall. Trotz dieser Feststellung blieb der Richter unmissverständlich: „Die Tat macht fassungslos. Sie sind gefahren wie ein Irrer.“ Dies verdeutlicht die Schwere der Situation und die Verantwortung, die jeder Verkehrsteilnehmer trägt.
Diese tragische Geschichte wirft nicht nur wichtige Fragen zur Sicherheit im Straßenverkehr auf, sondern zeigt auch die verheerenden Folgen, die Alkohol am Steuer haben kann. Die Entscheidung des Gerichts könnte einen präzedenzfall für künftige Fälle dieser Art darstellen. Für weitere Informationen und Entwicklungen zu diesem Fall kann auf die detaillierte Berichterstattung bei www.welt.de zurückgegriffen werden.