In Osnabrück werden zwei Personen wegen Betrugs im Bereich von Arbeitslosengeld verurteilt. Die Ermittlungen des Hauptzollamts Osnabrück, besonders der Finanzkontrolle Schwarzarbeit, führten zu einem deutlichen rechtlichen Ergebnis. In zwei separaten Fällen hat das Amtsgericht Osnabrück entschieden, die Angeklagten zur Verantwortung zu ziehen.
Eine 40-jährige Frau, wohnhaft in Osnabrück, wurde wegen Betrugs zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten verurteilt. Diese Strafe wurde allerdings zur Bewährung ausgesetzt. Die Frau hatte ihre sozialversicherungspflichtige Beschäftigung nicht dem zuständigen Leistungsträger gemeldet und sich somit unrechtmäßig 1.230 Euro Arbeitslosengeld II erschlichen.
Geldstrafe für den zweiten Angeklagten
Ein 44-jähriger Leistungsbezieher erhielt dagegen eine Geldstrafe in Höhe von 1.800 Euro. Auch er hatte die zuständigen Behörden nicht über seinen Arbeitsbeginn informiert, was zu einem Schaden von 450 Euro führte. Beide Fälle wurden durch einen Datenabgleich sichtbar, wodurch aufgefallen ist, dass für die Angeklagten sowohl Sozialversicherungsbeiträge gezahlt wurden als auch Anmeldungen zur Sozialversicherung erfolgten. Dies löste die Ermittlungen des Hauptzollamts aus, das die Vorwürfe des Betrugs prüfte.
Die angeklagten Personen hätten verpflichtet gewesen, den Leistungsträger umgehend zu informieren, sobald sie mit ihrer beruflichen Tätigkeit begannen. Dies geschah nicht, und die entsprechenden Hinweise blieben unbeachtet. Die Urteile sind mittlerweile rechtskräftig. Solche Maßnahmen zeigen die Ernsthaftigkeit, mit der in Deutschland gegen Leistungsbetrug vorgegangen wird, und bekräftigen die Wichtigkeit der ordnungsgemäßen Meldung von Beschäftigungen.
Für weitere Informationen über diese Fälle und die Hintergründe der rechtlichen Entscheidungen, sehen Sie den Bericht auf www.presseportal.de.