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Betriebliche Mitbestimmung: Ein starkes Fundament für unsere Demokratie!

Am 7. April 2025 wird der Tag der betrieblichen Mitbestimmung gefeiert, ein Anlass, der von der FCG-Bundesvorsitzenden und ÖGB-Vizepräsidentin Romana Deckenbacher ins Rampenlicht gerückt wird. Deckenbacher bedankte sich bei den über 90.000 Arbeitnehmervertreter:innen in Österreich, die aktiv für faire Arbeitsbedingungen eintreten. Ihre Tätigkeiten umfassen den Abschluss von Betriebsvereinbarungen, den Schutz vor sexueller Belästigung, die Einführung digitaler Arbeitsmittel sowie den Arbeits- und Gesundheitsschutz.

Das Hauptziel dieser Vertreter:innen ist die Stärkung der Rechte aller Beschäftigten, insbesondere wird die Forderung nach einem Ausbau der Rechte der Behindertenvertrauenspersonen im Arbeitsverfassungsgesetz hervorgehoben. Deckenbacher wies zudem auf die ungleiche rechtliche Stellung der Behindertenvertrauenspersonen im Vergleich zu Betriebsrät:innen und Personalvertreter:innen hin. Hier besteht ein klarer Handlungsbedarf für Inklusion und Barrierefreiheit in der Arbeitswelt, was für die gesamte Gesellschaft von Bedeutung ist.

Rechte und Pflichten in Unternehmen

In Deutschland haben Betriebe mit mindestens fünf wahlberechtigten Arbeitnehmern die Möglichkeit, einen Betriebsrat zu wählen. Diese Wahl kann jederzeit stattfinden, wenn noch kein Betriebsrat existiert. In Betrieben mit einem Betriebsrat finden regelmäßige Wahlen zwischen dem 1. März und 31. Mai statt, die letzte Wahl war 2022 und die nächste ist für 2026 geplant. Die Amtszeit eines Betriebsrats beträgt vier Jahre, und der Schutz der Wahl ist durch das Betriebsverfassungsgesetz gewährleistet. Jegliche Behinderung oder unzulässige Beeinflussung dieser Wahlen ist strafbar, was die Fairness und Transparenz im Wahlprozess sicherstellen soll.

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Die Größe des Betriebsrats variiert je nach Anzahl der wahlberechtigten Arbeitnehmer, beginnend bei einem Mitglied für Betriebe mit 5 bis 20 Arbeitnehmern bis hin zu über 35 Mitgliedern für Unternehmen mit mehr als 9.000 Arbeitnehmern. Betriebsräte sind verpflichtet, ein breites Spektrum an Interessen und Meinungen zu vertreten, inklusive der Minderheit der Geschlechter in der Belegschaft. Bei Meinungsverschiedenheiten zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat kann eine betriebliche Einigungsstelle eingefaltet werden, um Konflikte lösungsorientiert anzugehen.

Betriebliche Mitbestimmung und ihre Bedeutung

Die Bedeutung der betrieblichen Mitbestimmung kann nicht hoch genug eingeschätzt werden. Die Vertreter:innen tragen nicht nur Verantwortung für die Einhaltung von Gesetzen und Vorschriften, sondern ermöglichen auch, dass die Stimmen der Arbeitnehmer gehört werden. Bei Uneinigkeit zwischen dem Betriebsrat und dem Arbeitgeber ist der Arbeitgeber verpflichtet, den Betriebsrat umfassend und rechtzeitig zu informieren, um eine konstruktive Zusammenarbeit zu fördern und Dialoge zu ermöglichen.

Insgesamt ist die Rolle der Betriebsrät:innen und Arbeitnehmervertreter:innen entscheidend für die Stärkung der Rechte aller Beschäftigten und die Verbesserung der Arbeitsbedingungen. Weitere Informationen zu Rechten und Pflichten finden Interessierte auf der Website der Verwaltung sowie auf der Seite des BMAS.

Der Tag der betrieblichen Mitbestimmung erinnert uns an die Notwendigkeit, diese Rechte kontinuierlich zu verteidigen und zu erweitern, um eine inklusive und faire Arbeitswelt für alle zu schaffen.

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Beste Referenz
ots.at
Weitere Quellen
verwaltung.bund.de

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