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Berliner Rettungsdienstreform: Hoffnung oder riskantes Feigenblatt?

Die bevorstehende Reform des Berliner Rettungsdienstes im Jahr 2024 wirft Bedenken auf, da Experten befürchten, dass die angestrebten Änderungen nicht ausreichen, um die Sicherheit und Effizienz dieses zentralen Dienstes für die 3,5 Millionen Einwohner der Stadt zu gewährleisten.

Berlin (ots)

Im Jahre 2024 soll das Berliner Rettungsdienstgesetz einer dringend benötigten Reform unterzogen werden. Die gesamte Thematik um den Rettungsdienst steht jedoch auf der Kippe. Der ursprüngliche Entwurf für die Novellierung dürfte bei kritischer Betrachtung eher als unzureichend wahrgenommen werden und kann dadurch als unnötiges Feigenblatt erscheinen, wenn nicht rechtzeitig substanzielle Änderungen vorgenommen werden. Angesichts des Zeitdrucks und der vielschichtigen Herausforderungen könnte sich die geforderte Reform als schier unmöglich erweisen.

Auffällig ist, dass die geplanten Änderungen eine gewisse Skepsis hinsichtlich des Engagements der Ehrenamtlichen und Hilfsorganisationen ausstrahlen. In einer Welt, in der professionelle Mediziner und Rettungskräfte entscheidend für die Sicherheit der Bevölkerung sind, scheint es töricht zu glauben, dass man die erforderliche Bedarfsplanung und Qualifikation allein durch Motivation und ehrenamtliche Arbeit sicherstellen kann. Diese Sichtweise stellt die Sicherheit der Bürger infrage und könnte folgenschwere Konsequenzen haben.

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Fachkompetenz und ehrenamtliches Engagement

Lars Wieg, der Vorsitzende der Deutschen Feuerwehr-Gewerkschaft Berlin-Brandenburg, äußert sich besorgt über den Entwurf des Gesetzes. „Es ist nicht zu erkennen, was dieses veränderte Gesetz besser machen oder welche Rahmenbedingungen eine echte Reform auslösen könnten“, betont er. Der Mangel an konkreten Vorschlägen aus den letzten Jahren, die in den Gesetzentwurf geflossen sind, wirft Fragen darüber auf, wer bei der Ausarbeitung und Beratung eine Rolle gespielt hat.

Gemeinsam mit Manuel Barth, dem Vizelandesvorsitzenden der DFeuG Berlin-Brandenburg, hebt er hervor, dass es an wichtigen Aspekten, wie einer einheitlichen Gebühr oder verbindlichen interdisziplinären Zusammenarbeit, mangelt. „In dem Gesetzesentwurf lässt sich nichts finden, was wirklich stabilisierend auf den Rettungsdienst wirkt“, so Barth. Diese Aussagen deuten darauf hin, dass die Reform aus einem Mangel an konkreten Ideen und einem überwältigenden Vertrauen in die unprofessionelle Hilfe stammt.

Wenn die aktuelle Ausrichtung des Gesetzes weiterhin unklar bleibt, droht eine grundlegende Fehlentwicklung. Es ist unerlässlich, dass alle, die an der Reform beteiligt sind, die Bedürfnisse eines Berliner Rettungsdienstes berücksichtigen, der einer Großstadt mit etwa 3,5 Millionen Einwohnern gerecht wird.

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Nichtsdestotrotz stellt der Gesetzentwurf einen bedeutenden Schritt in die richtige Richtung dar, wenn auch die Ausrichtung und die Detailgenauigkeit vom Ergebnis stark abweichen könnten. Die Forderung nach einem durchdachten und tragfähigen Konzept bleibt bestehen, um die Notwendigkeit einer fundierten und beständigen Reform des Berliner Rettungsdienstes zu gewährleisten.

– NAG

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