In einer umfassenden Aktion zur Bekämpfung von Schwarzarbeit und zur Einhaltung des Mindestlohns hat die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) in Berlin letzte Woche eine Serie von Prüfungen durchgeführt. Diese Maßnahmen fanden in Zusammenarbeit mit dem griechischen Arbeitsinspektorat statt und sind Teil einer der größten grenzüberschreitenden Prüfaktionen innerhalb der Europäischen Union. Insgesamt haben sich 21 Mitgliedstaaten an diesem wichtigen Vorhaben beteiligt, das von der Europäischen Arbeitsbehörde (ELA) organisiert wurde.
Der Schwerpunkt der Berliner Vor-Ort-Prüfungen, die in stark frequentierten Bereichen wie einer großen Mall stattfanden, lag auf der Kontrolle von Unternehmen und der Befragung von Arbeitnehmern über ihre Beschäftigungsverhältnisse und die Höhe ihrer Löhne. So wurden rund 40 Unternehmen unter die Lupe genommen und etwa 120 Mitarbeiter befragt. Dabei kam es zu mehr als zehn Auswertungen von Geschäftsunterlagen, die die Arbeitgeber zur Verfügung stellen mussten.
Zahlreiche Verstöße festgestellt
Die Kontrolleure sind nicht mit leeren Händen nach Hause gegangen. Es wurden 14 Strafverfahren eingeleitet, wovon zehn wegen illegalem Aufenthalt und elf als Ordnungswidrigkeiten klassifiziert wurden. Darüber hinaus wurden zwei Sachverhalte identifiziert, die weiterführende Untersuchungen nach sich ziehen müssen. Die vor Ort gesammelten Daten sind jedoch nur der Anfang - sie werden als Grundlage für tiefgehende Prüfungen der Firmenbuchhaltungen und der Lohnabrechnungen der betroffenen Arbeitgeber dienen.
„Diese Prüfungen sind ein wichtiger Bestandteil im Kampf gegen Schwarzarbeit und die Umgehung des Mindestlohns“, erklärte Dirk Biemann, der Leiter des Hauptzollamtes Berlin. Die Aktion zielt darauf ab, das Bewusstsein für die Einhaltung des Mindestlohns auf europäischer Ebene zu schärfen und gleichzeitig die internationale Zusammenarbeit in dieser Hinsicht zu stärken.
Der allgemeine gesetzliche Mindestlohn, der seit dem 1. Januar 2015 in Deutschland gilt, wurde seit seiner Einführung regelmäßig erhöht. Aktuell beträgt der Mindestlohn 12,41 Euro brutto pro Stunde, nachdem er zuletzt am 1. Januar 2024 angehoben wurde. Die Entwicklung des Mindestlohns in Deutschland zeigt sich in der folgenden Übersicht:
- 01.01.2015: 8,50 EUR
- 01.01.2017: 8,84 EUR
- 01.01.2019: 9,19 EUR
- 01.01.2020: 9,35 EUR
- 01.01.2021: 9,50 EUR
- 01.07.2021: 9,60 EUR
- 01.01.2022: 9,82 EUR
- 01.07.2022: 10,45 EUR
- 01.10.2022: 12,00 EUR
- 01.01.2024: 12,41 EUR
- ab 01.01.2025: 12,82 EUR
Diese regelmäßigen Anpassungen sollen die Lebenshaltungskosten der Arbeiter berücksichtigen und faire Entlohnung in der Arbeitswelt gewährleisten. Neben dem allgemein geltenden Mindestlohn gibt es in Deutschland auch spezielle Branchenmindestlöhne, die je nach Sektor variieren. Die aktuelle Aktion des Zolls ist ein klares Zeichen dafür, dass die Behörden den Kampf gegen illegale Beschäftigung ernst nehmen und aktiv führen.
Für eine tiefere Analyse der aktuellen Entwicklungen rund um den Mindestlohn und seine Prüfung in Deutschland stehen umfassende Informationen zur Verfügung, wie www.presseportal.de berichtet.
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