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Sozialwahlen 2023: Weiß fordert Demokratiestärkung im Grundgesetz!

In Berlin fordert der neue Bundeswahlbeauftragte Peter Weiß angesichts sinkender Wahlbeteiligung bei den Sozialwahlen eine Grundgesetzänderung zur Stärkung der sozialen Selbstverwaltung, um über die Zukunft von Kranken-, Arbeitslosen- und Rentenversicherungen endlich den Versicherten selbst mehr Mitbestimmung zu geben!

In Berlin hat Peter Weiß, der Bundesbeauftragte für die Sozialwahlen, eine grundlegende Veränderung im Bereich der sozialen Selbstverwaltung gefordert. Seine Aussage, dass die Demokratie gestärkt und die Sozialsysteme stabilisiert werden müssen, unterstreicht die Dringlichkeit seines Anliegens. «Einfach so weiterzumachen, wie bisher – das geht nicht», stellte er klar und bringt damit seine Unzufriedenheit über die momentane Situation zum Ausdruck. Weiß, der vor seiner jetzigen Position jahrzehntelang als CDU-Bundestagsabgeordneter tätig war, fordert eine Festschreibung der sozialen Selbstverwaltung im Grundgesetz.

Dieser Vorschlag zielt darauf ab, den Selbstverwaltungsgremien der bestehenden Anstalten und Körperschaften des öffentlichen Rechts eine höhere rechtliche Absicherung zu geben, insbesondere in den Bereichen Kranken-, Arbeitslosen-, Renten- und Unfallversicherung. Dies würde den betroffenen Institutionen mehr Autorität und Verantwortung im Umgang mit den rund 52 Millionen wahlberechtigten Versicherten im Jahr 2023 verleihen.

Beteiligung der Versicherten an der Entscheidungsfindung

Ein zentraler Punkt in Weiß‘ Argumentation ist die Forderung nach mehr Mitsprache für die Versicherten in Bezug auf Leistungen und Beitragszahlungen. Bei den letzten Sozialwahlen war die Wahlbeteiligung enttäuschend: Nur rund 20 Prozent der Berechtigten nahmen daran teil, was einem Rückgang von fast acht Prozentpunkten im Vergleich zu den Wahlen im Jahr 2017 entspricht. Diese abnehmende Teilnahme lässt auf eine Entfremdung der Versicherten von den sozialen Entscheidungsprozessen schließen.

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Die Autoren des jüngst veröffentlichten Abschlussberichts zu den Sozialwahlen sehen im Bereich der Sozialversicherung Raum für «interessante Wahlkämpfe». Besonders hervorheben sie die Notwendigkeit, den Versicherten eine Stimme zu geben: Sollten sie zwischen geringeren Leistungen, Selbstbehalten oder einer begrenzten Auswahl an Leistungserbringern wählen können, wäre dies ein gewisses Maß an Selbstbestimmung. Aktuell sind viele dieser Entscheidungen jedoch bereits vom Gesetzgeber getroffen worden, was die versicherten Personen von den Entscheidungsprozessen ausschließt.

Die Initiative zur Reformierung der sozialen Selbstverwaltung wirft Fragen über die Transparenz und Mitbestimmung auf, die in diesen entscheidenden Bereichen dringend notwendig sind. Weiß‘ Forderung könnte einen entscheidenden Schritt in die richtige Richtung darstellen, indem sie den Versicherten mehr Einfluss und Verantwortung gibt und somit die soziale Selbstverwaltung in Deutschland für die Zukunft stärkt. Für weiterführende Informationen über die aktuellen Entwicklungen, siehe den Bericht auf www.radioenneperuhr.de.

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