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Richter verurteilt Klimaaktivisten in Berlin: Rekordstrafe für Proteste

Ein 65-jähriger Klimaaktivist der Gruppe „Letzte Generation“ wurde von einem Amtsgericht in Berlin-Tiergarten am Dienstag zu einer Haftstrafe von einem Jahr und zehn Monaten ohne Bewährung verurteilt, was die bisher längste Strafe für die Teilnahme an Sitzblockaden darstellt und die Debatte über die rechtlichen Konsequenzen von Klimaprotesten weiter anheizt.

Ein bedeutendes Urteil hat in Berlin Schlagzeilen gemacht: Ein 65-jähriger Klimaaktivist wurde zu einer Haftstrafe von einem Jahr und zehn Monaten verurteilt, was die längste Strafe für Teilnehmer an Sitzblockaden der Bewegung „Letzte Generation“ darstellt. Laut den Angaben der Gruppe wurde das Urteil vom Amtsgericht Berlin-Tiergarten gefällt und ist bislang nicht rechtskräftig. Die Strafe ist eine klare Botschaft in einer Zeit des intensiven Klimadiskurses und spiegelt die rechtlichen Konsequenzen von zivilem Ungehorsam wider.

Die Bestrafung des Aktivisten ist Teil seiner Beteiligung an mehreren Protestaktionen in den Jahren 2022 und 2023. Die „Letzte Generation“ hat angekündigt, gegen das Urteil vorgehen zu wollen, wobei sie die rechtlichen Grundlagen und die öffentliche Wahrnehmung solcher Aktionen zu hinterfragen scheint. Das Gericht konnte zum Zeitpunkt der Veröffentlichung keine Bestätigung für die Details des Urteils geben.

Wichtige Protestaktionen

Diese verurteilte Person ist nicht allein – viele Aktivisten haben in den letzten Monaten mit verschiedenen Taktiken auf die globale Klimaerwärmung aufmerksam gemacht. Die „Letzte Generation“ ist dafür bekannt, Straßenblockaden durchzuführen, um die Öffentlichkeit und die Regierung zum Handeln zu bewegen. Ihre Aktionen sind gewaltfrei, zielen jedoch darauf ab, als „letztes Aufbegehren“ in einer verzweifelten Situation der Erderwärmung verstanden zu werden.

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Ein weiterer Fall, der in den Nachrichten beachtet wurde, ist der Freispruch von fünf weiteren Aktivisten in Rostock. Diese wurden vor Gericht wegen versuchter Nötigung und Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte angeklagt, nachdem sie am 31. August letzten Jahres die August-Bebel-Straße blockiert hatten. Die Verteidigung argumentierte, dass in Anbetracht der ernsten Klimakrise gewaltfreier Widerstand nicht nur gerechtfertigt, sondern notwendig sei.

Die Blockade in Rostock dauerte nur 19 Minuten und führte zu einem Stau von rund 270 Metern. Dies wurde im Urteil des Gerichts als ein Faktor gewertet, der bei der Entscheidung zur Freisprechung eine Rolle spielte. Der protestierende 42-jährige Angeklagte erklärte, dass aufgrund der Untätigkeit der Regierung gegenüber der „apokalyptischen Bedrohung“ gewaltfreie Aktionen erforderlich seien. Ein Polizist, der während des Vorfalls anwesend war, bestätigte, dass die Protestaktion friedlich verlief.

Die Urteile in beiden Fällen werfen ein Licht auf die Spannungen zwischen der Dringlichkeit der Klimakrise und den rechtlichen Rahmenbedingungen, die den Aktivismus umgeben. Während einige Gerichte den symbolischen Widerstand anerkennen, scheinen andere deutlichere Konsequenzen zu ziehen, was die imitiert, wie ein laufender Dialog über die sozialen und rechtlichen Risiken des Klimaprotests aussieht.

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AFP/dpa/jr

– NAG

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