In einer wegweisenden Entscheidung hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg kürzlich geurteilt, dass die Brandenburgische Baugebührenordnung nicht mit der Landesverfassung in Einklang steht. Konkret geht es um die Regelungen, die Gebühren und Auslagen betreffen, die verschiedene Institutionen wie Gemeinden oder Prüfingenieure für ihre Dienstleistungen verlangen. Diese Regelung, als problematisch erachtet, hat vier Landkreise dazu veranlasst, rechtliche Schritte einzuleiten.
Der Fall fand seinen Ursprung in einem Normenkontrollverfahren, das von den Landkreisen Elbe-Elster, Havelland, Oberspreewald-Lausitz und Spree-Neiße initiiert wurde. Diese Kommunen argumentierten, dass die geforderten Gebühren nicht kostendeckend seien und somit gegen das Prinzip des Konnexitätsgebots verstoßen. Dieses Gebot, das in der Verfassung festgeschrieben ist, verpflichtet das Land, die finanziellen Belastungen, die durch die Übertragung von Aufgaben auf die kommunale Ebene entstehen, vollständig auszugleichen.
Fehler in der Kostenprognose
Das Gericht stellte fest, dass Brandenburg bei der Einhaltung des Konnexitätsgebots versagt hat. Eine präzise und umfassende Kostenprognose sei erforderlich, doch die Landesregierung habe wesentliche Aspekte, wie beispielsweise die steigenden Personalaufwendungen, die durch Tariferhöhungen im öffentlichen Dienst entstanden sind, nicht ausreichend berücksichtigt. Diese Fahrlässigkeit führt dazu, dass die aktuellen Gebühren unfair und nicht nachvollziehbar sind.
In seinem Urteil stellte das Oberverwaltungsgericht klar, dass die gegen die Baugebührenordnung gerichtete Klage der Landkreise gerechtfertigt sei. Diese Entscheidung hat weitreichende Folgen, denn die Baugebührenordnung, so wie sie aktuell besteht, ist vorerst außer Kraft gesetzt. Für die betroffenen Kommunen könnte das bedeuten, dass mehr Klarheit über zukünftige Gebührensätze erforderlich ist.
Mit der Ablehnung der Revision zum Bundesverwaltungsgericht bleibt der Wettbewerb um eine rechtlich einwandfreie Gebührenordnung bestehen. Die Zukunft wird zeigen, ob die Höhe dieser Gebühren nun steigen wird oder ob das Land andere Wege findet, um den Kommunen die gestiegenen Kosten zu kompensieren. Für die Gemeinden selbst ist die Unsicherheit über die zukünftige Gebührenstruktur eine Herausforderung.
Insgesamt verdeutlicht dieser Rechtsstreit die Komplexität der finanzpolitischen Regelungen in Deutschland und den schwierigen Balanceakt zwischen den Aufgabenträgern und der finanziellen Belastung der Kommunen. Wie die Situation weiter verläuft, bleibt abzuwarten, während sich die Beteiligten auf die Suche nach einer verfassungsgemäßen Lösung begeben.
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