Am 23. August 2024 hat die Bezirksbürgermeisterin von Mitte, Stefanie Remlinger, bekannt gegeben, dass das Bezirksamt Mitte die Abrissgenehmigung für den Gebäudekomplex in der Habersaathstraße 40-48 erteilt hat. Dies geschah im Rahmen des Zweckentfremdungsverbotsgesetzes (ZwVbG). Die Entscheidung wurde getroffen, nachdem die Eigentümerin zugesagt hatte, Ersatzwohnraum zu schaffen, dessen Mietpreis für durchschnittlich verdienende Arbeitnehmerhaushalte bezahlbar ist.
Die Bedingungen, die sowohl vom Bundesverfassungsgericht als auch vom Bundesverwaltungsgericht sowie dem Berliner Gesetzgeber im ZwVbG festgelegt wurden, wurden erfüllt. Das Bezirksamt Mitte hatte somit keine rechtlichen Gründe mehr, die Genehmigung zu versagen. Trotz der Abrissgenehmigung konnte der Bezirk Mitte erfolgreich verhandeln, um den Bau einer neuen Unterkunft für Geflüchtete und obdachlose Menschen zu sichern. Dieses Gebäude soll in der Papierstraße entstehen, und die Eigentümerin des abzureißenden Gebäudes in der Habersaathstraße 40-48 hat sich bereit erklärt, an dieser Initiative teilzunehmen.
Bezirksbürgermeisterin Stefanie Remlinger äußerte sich zu den Entwicklungen und betonte den Wunsch des Bezirks, das Beste für die Bewohner der Habersaathstraße zu erreichen. Sie erklärte: „Wir haben als Bezirk gekämpft, um möglichst viel für die Menschen zu erreichen, die in der Habersaathstraße schon lange leben oder dort in den vergangenen Jahren ein Zuhause gefunden haben. Als Verwaltung sind wir an Recht und Gesetz gebunden. Auch wenn wir uns eine andere Lösung gewünscht hätten, blieb uns nichts Anderes übrig, als den Abriss zu genehmigen.“
Die Medienkontaktstelle des Bezirksamts Mitte steht für weitere Informationen zur Verfügung und kann per E-Mail unter presse@ba-mitte.berlin.de erreicht werden.
Historische Parallelen
Ein vergleichbares Ereignis aus der Vergangenheit, das mit der aktuellen Situation in Verbindung gebracht werden kann, ist der Abriss von sozial schwachen Wohnvierteln in den 1960er und 1970er Jahren im Zuge der Stadterneuerung. Damals wurden oft ganze Wohnblocks abgerissen, um Platz für modernere Gebäude oder Infrastruktureinrichtungen zu schaffen. Die Bewohner wurden dabei oft verdrängt und mussten in andere Stadtteile umziehen. Der Unterschied zur aktuellen Situation besteht darin, dass heutzutage in der Regel Ersatzwohnraum geschaffen wird, um die Betreffenden weiterhin in der Nähe ihrer gewohnten Umgebung unterzubringen. Diese Maßnahme soll dazu dienen, die soziale Struktur in den Vierteln aufrechtzuerhalten and auch sozial benachteiligten Personen eine angemessene Wohnsituation zu garantieren.
Hintergrundinformationen
Die Entscheidung des Bezirksamts Mitte, die Abrissgenehmigung für den Gebäudekomplex in der Habersaathstraße 40-48 zu erteilen, ist Teil einer breiteren Initiative zur Schaffung von bezahlbarem Wohnraum in Berlin. Die steigenden Mietpreise und Wohnungsnot in der Hauptstadt haben zu politischen Maßnahmen geführt, die darauf abzielen, den Wohnraum für alle Bevölkerungsschichten zugänglich zu machen. Das Zweckentfremdungsverbotsgesetz (ZwVbG) ist ein Instrument, das die Umnutzung von Wohnraum zu anderen Zwecken verhindern soll und somit den Erhalt von bezahlbarem Wohnraum unterstützt. Die Einigung auf den Bau einer Unterkunft für Geflüchtete und Obdachlose in der Papierstraße zeigt auch das Engagement des Bezirks Mitte, sozial benachteiligten Gruppen zu helfen und Integration zu fördern.
Statistiken und Daten
Laut aktuellen Berichten des Amts für Statistik Berlin-Brandenburg steigen die Mietpreise in Berlin kontinuierlich an. Im Jahr 2023 lag der quadratmeterbezogene durchschnittliche Mietpreis in Berlin bei 11,25 Euro. Dies stellt eine Steigerung von 3,5% im Vergleich zum Vorjahr dar. Angesichts dieser Entwicklung wird der Bedarf an bezahlbarem Wohnraum immer dringlicher. Initiativen wie die Schaffung von Ersatzwohnraum im Rahmen des ZwVbG sind daher entscheidend, um sicherzustellen, dass Menschen mit unterschiedlichem Einkommen in Berlin angemessen untergebracht werden können.
– NAG