In Berlin beginnt für mindestens 164.000 Studierende am Montag das neue Semester, und viele stehen vor der Herausforderung, ihre ersten Schritte in die Selbstständigkeit zu gehen. Besonders in WGs oder beim Umzug ins Studierendenwohnheim sind viele frischgebackene Studierende zum ersten Mal mit dem Rundfunkbeitrag konfrontiert. In Deutschland sind die Bürger verpflichtet, monatlich 18,36 Euro für den Rundfunk zu zahlen. Glücklicherweise gibt es für Studierende jedoch Möglichkeiten, sich von dieser Gebühr befreien zu lassen.
Studierende, die Anspruch auf finanzielle Unterstützung gemäß dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (Bafög) haben, können beim ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice einen Antrag auf Befreiung einreichen. Ein wichtiger Vorteil für Wohngemeinschaften ist, dass der Rundfunkbeitrag dort nur einmal zu entrichten ist, unabhängig von der Anzahl der Zimmer oder Bewohner. So müssen sich neu eingezogene Bewohner lediglich mit dem Namen und der Beitragsnummer bei der entsprechenden Institution melden, informierte die Verbraucherzentrale Berlin.
Wohngemeinschaft vs. Studierendenwohnheim
Die Regelungen für Studierendenwohnheime sind jedoch komplizierter. Laut der Verbraucherzentrale werden Zimmer, die über einen allgemein zugänglichen Flur zugänglich sind, als separate Wohnungen betrachtet. Das bedeutet, dass selbst wenn mehrere Studierende das Stockwerk teilen, jeder für sein Zimmer eine eigene Gebühr zahlen muss, was die Situation für viele zusätzlich erschwert.
Benjamin Räther, ein Rechtsberater der Verbraucherzentrale Berlin, rät den Studierenden, schnellstmöglich ihren Befreiungsantrag zu stellen. Dabei sollten sie jedoch aufpassen, dass sie die offizielle Seite des Beitragsservices nutzen. In letzter Zeit sind zahlreiche Anfragen über ein Unternehmen aufgetaucht, dessen Website den Anschein erweckte, als sei sie Teil des offiziellen Beitragsservices.
Viele Studierende, die auf der Suche nach dem notwendigen Onlineformular waren, landeten auf der Seite service-rundfunkbeitrag.de. Diese Plattform wird jedoch von Verbraucherschützern als nicht offiziell eingestuft und erhebt 29,99 Euro für das Ausfüllen von Anträgen, die kostenlos gestellt werden können. Der Verbraucherzentrale Bundesverband zieht in Erwägung, dass bis Mitte August rund 90.000 Verbraucher auf diese irreführende Seite hereingefallen sind.
Es ist wichtig, dass die Studierenden sich über ihre finanziellen Rechte und die Möglichkeiten der Befreiung von Rundfunkgebühren im Klaren sind. Die Verbraucherzentrale Berlin warnt eindringlich davor, in Vertragsfalle zu geraten und empfiehlt allen, sich bei Unklarheiten umgehend an offizielle Stellen zu wenden. Weitere Informationen und Unterstützung zu diesem Thema sind hier zu finden.