Das Bezirksamt Neukölln hat kürzlich neue städtebauliche Leitlinien veröffentlicht, um den Bedarf an zusätzlichem Wohnraum in Berlin zu decken. Die Leitlinien sollen klar definieren, wann Nachverdichtungen im Bestand zulässig sind und unter welchen Voraussetzungen sie genehmigt werden können.
Laut den Richtlinien können planungsrechtliche Befreiungen erforderlich sein, wenn bestehendes Baurecht überschritten wird. Eine solche Befreiung gemäß BauGB § 31 Abs. 2 setzt voraus, dass die Abweichung städtebaulich vertretbar ist und die öffentlichen Belange gewahrt bleiben. Die endgültige Entscheidung darüber wird nach einer Einzelfallprüfung getroffen, wobei die Leitlinien als Orientierungshilfe dienen sollen.
Im Jahr 2014 hatte der Bezirk Neukölln bereits städtebauliche Leitlinien eingeführt, die nun aufgrund veränderter gesetzlicher Vorgaben und politischer Prioritäten überarbeitet und ergänzt wurden. Zu den Neuerungen gehören unter anderem das Neuköllner Modell für kiezverträglichen Neubau, die verstärkte Information und Beteiligung der Öffentlichkeit sowie starre Obergrenzen für Geschossflächenzahlen entfallen.
Jochen Biedermann, Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr, betonte die Bedeutung der neuen Leitlinien für die Schaffung von bezahlbarem und gesundem Wohnraum in Neukölln. Er hob hervor, dass es wichtig sei, echte Wohnungen zu schaffen und teuren Mikroappartments vorzubeugen.
Die detaillierten Leitlinien sind auf der Webseite des Neuköllner Stadtentwicklungsamtes verfügbar und betonen die Notwendigkeit, den Wohnraum bedarfsgerecht zu entwickeln, dabei aber auch Aspekte wie Klimaschutz und Aufenthaltsqualität zu berücksichtigen. Die neuen Leitlinien sollen somit eine zeitgemäße und kiezverträgliche Genehmigungspraxis gewährleisten, um die städtebauliche Entwicklung in Neukölln nachhaltig und zukunftsorientiert zu gestalten.
– NAG