Ein kurioser Fall aus Berlin-Pankow sorgt für Aufsehen: Ein ehemaliger Hartz-IV-Empfänger erhielt nach 16 Jahren einen Rückzahlungsbescheid über 375,95 Euro vom Jobcenter. Dieser Vorgang, so stellt es der Betroffene dar, sei ein „Skandal“. Er hatte damals unter dem Namen Hartz IV Leistungen bezogen, inklusive der Übernahme seiner Mietkaution. Jetzt, Jahre später, fordert das Jobcenter die Rückzahlung wegen einer angeblichen Überzahlung, über die erst jetzt aufgefallen ist. Der 16 Jahre alte Vorgang wirft Fragen zur Rechtmäßigkeit dieser Forderungen auf, denn gesetzlich gilt, die Rückforderung muss innerhalb einer bestimmten Frist ausgesprochen werden. Laut dem Verbraucherportal Gegen Hartz bedeutet dies, dass Ansprüche durch einen Verwaltungsakt innerhalb der ersten ein bis 30 Jahre zurückgefordert werden können, wenn die Überzahlung begründet wurde.
Rückzahlungsforderungen und ihre Fristen
Der Sozialrechtsexperte Utz Anhalt erklärt, dass die Verjährungsfrist von Rückzahlungsforderungen variieren kann. In der Regel gelten vier Jahre, in speziellen Fällen sogar 30 Jahre. Der ehemalige Leistungsempfänger ist jedoch der Meinung, dass das Jobcenter in dieser Angelegenheit eine Strategie verfolgt, indem es nach so langer Zeit zur Kasse bittet, um Beweise für eine mögliche Rückzahlung absichtlich zu erschweren. Laut dem Jobcenter sind sie gesetzlich verpflichtet, an offene Forderungen zu erinnern, solange diese noch nicht verjährt sind. Trotz dieser Erklärung kritisiert Anhalt das Vorgehen der Behörde, insbesondere, da kaum jemand die benötigten Beweise über einen derart langen Zeitraum aufbewahrt.
In einem weiteren spannenden Aspekt der Sozialleistungen, das viele Bürger möglicherweise nicht wissen, gibt es seit drei Jahren Regelungen im Bildungs- und Teilhabepaket für Bürgergeld-Beziehende, die bis zu 100 Euro mehr pro Monat ermöglichen könnten. Dazu zählt die Rückerstattung von Fahrtkosten für den Schulweg sowie die Kostenübernahme für Schulverpflegung. Wie das Portal Merkur berichtet, sind trotz der generell positiven Maßnahmen viele Anspruchsberechtigte nicht ausreichend informiert und verpassen somit wichtige finanzielle Entlastungen.
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