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Verkürzte Fristen bei Briefwahl: Was Wähler jetzt wissen müssen!

Inmitten der Vorbereitungen für die bevorstehende Bundestagswahl am 23. Februar 2025 sorgt die verkürzte Frist für die Briefwahl für Verunsicherung bei Bürgern und Kommunen. Der Landeswahlleiter stellt jedoch klar, dass es keinen Grund zur Sorge gibt. Die Wahlbenachrichtigungen sollen bis Anfang Februar an die wahlberechtigten Bürger in Hessen versendet werden, sodass diese rechtzeitig ihre Stimme abgeben können. Die Wählerverzeichnisse müssen bis zum 12. Januar 2025 erstellt sein.

Die Beantragung von Briefwahlunterlagen kann formlos per Schreiben oder E-Mail an die Gemeindeverwaltung gestellt werden. Der Antrag auf Briefwahlunterlagen sollte zwischen Mitte und Ende Januar eingereicht werden. Die tatsächlichen Briefwahlunterlagen sollen frühestens Anfang Februar verschickt werden. Diese Maßnahmen stehen im Kontext einer vorzeitigen Bundestagswahl, die von gewohntem Ende September auf Ende Februar 2025 vorverlegt wurde.

Überblick über die Briefwahlverfahren

Die Entscheidung zur Vorverlegung der Wahl hat auch Auswirkungen auf die Planung der Parteien, da die Stimmzettel erst nach Festlegung der Kandidaten durch alle Parteien bis Ende Januar gedruckt werden können. Eine der auffälligsten Änderungen ist die verkürzte Frist für die Briefwahl, die nun nur etwa zwei Wochen statt der bisherigen fünf bis sechs Wochen beträgt. Wähler müssen sicherstellen, dass ihre Wahlbriefe bis zum Wahltag um 18 Uhr bei ihrer Gemeinde eingegangen sind.

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Aufgrund der beschränkten Zeitlage haben Kommunen wie Bad Hersfeld, Kriftel und Frankfurt bereits vor der verkürzten Frist gewarnt und empfehlen die persönliche Abgabe der Stimmzettel. In der Verwaltung von Ringgau wird eine Abholung der ausgefüllten Stimmzettel angeboten, um die Wähler zu unterstützen. Die Verantwortung für die rechtzeitige Abgabe liegt jedoch bei den Wählern selbst.

Zusätzlich wird darauf hingewiesen, dass die Briefwahlunterlagen bis zum Freitag vor der Wahl (21. Februar) abgeholt und abgegeben werden können. An Wahlsonntag ist eine kurzfristige Beantragung von Briefwahl bis 15 Uhr möglich. Bei der letzten Landtagswahl und der Europawahl haben bereits rund 37 Prozent der Wähler von der Option der Briefwahl Gebrauch gemacht, könnte dieser Anteil bei der kommenden Wahl jedoch geringer ausfallen, da mehr Wähler persönlich an die Urnen gehen wollen.

Besondere Umstände begleiten auch die Briefwahl in anderen Regionen, wie Süddeutsche.de berichtet. Die Stimmabgabe per Post wird nur in einem Zeitraum von zwei bis drei Wochen möglich sein. Während bei der Bundestagswahl 2021 47,3 Prozent der Wähler ihre Stimmen per Brief abgaben, wird für 2025 empfohlen, den Antrag auf Briefwahl sofort nach Erhalt der Wahlbenachrichtigung zu stellen.

Der Briefwahlbeginn ist für den Zeitraum zwischen dem 6. und 10. Februar 2025 geplant, wobei die genaue Terminierung von der Druckgenehmigung abhängt. Wähler sollten darauf vorbereitet sein, dass ihre Wahlbriefe bis zum 23. Februar 2025 um 18 Uhr eingegangen sein müssen. Der letzte Einwurftermin für die Wahlbriefe ist der 20. Februar 2025. Zudem müssen Auslandsdeutsche sich im Wählerverzeichnis melden, um an der Briefwahl teilnehmen zu können; die Frist zur Eintragung endet am 2. Februar 2025.


- Übermittelt durch West-Ost-Medien

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Hessen, Deutschland
Beste Referenz
tagesschau.de
Weitere Quellen
sueddeutsche.de

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