Am Montag wurden zwei Unternehmer vom Landesgericht Steyr wegen schwerer Verstöße gegen das Arzneimittelgesetz verurteilt. Die Männer, 57 und 46 Jahre alt, erhielten jeweils six Monate bedingte Haft und müssten zudem Geldstrafen in Höhe von 720 Euro und 6.600 Euro zahlen. Die Anklage führte an, dass die Beschuldigten gefälschte Abnehmspritzen an einen Schönheitschirurgen geliefert hatten. Dabei handelte es sich um unrechtmäßig beschaffte Injektionen mit Insulin statt der beworbenen „Ozempic“-Pens. Während des Zeitraums von Anfang bis Mitte September des Vorjahres haben die Unternehmer insgesamt 225 Pens verkauft, die der Arzt an Patientinnen weitergab. Damit verursachten sie gravierende gesundheitliche Probleme bei drei Frauen.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, da einer der Angeklagten angekündigt hat, in Berufung gehen zu wollen, ebenso die Staatsanwaltschaft. Die Geldstrafen wurden in Tagessätzen bemessen, was eine gerechtere Verteilung basierend auf den finanziellen Verhältnissen der Verurteilten ermöglicht. Wie oesterreich.gv.at berichtet, beträgt ein Tagessatz mindestens 4 Euro und kann in schweren Fällen bis zu 5.000 Euro erreichen. Die rechtlichen Voraussetzungen und Verfahrensweisen für die Bemessung solcher Strafen sollen sicherstellen, dass auch bei unterschiedlichen Einkommensverhältnissen eine angemessene Bestrafung erfolgt.
Es bleibt abzuwarten, wie sich der Fall weiterentwickeln wird, da das Gericht die Schwere der Straftaten und die gesundheitlichen Folgen für die Betroffenen sicherlich in die Bewertung einfließen lassen wird. Gleichzeitig zeigt dieser Vorfall die Risiken und rechtlichen Herausforderungen auf, die mit dem Vertrieb gefälschter Medikamente verbunden sind. Solche Vergehen haben nicht nur strafrechtliche Konsequenzen, sondern können auch das Vertrauen in medizinische Produkte untergraben, was letztlich alle betrifft.