In Hessen stehen die Feiertage vor der Tür, und das Justizministerium hat eine frühzeitige Entlassung für 104 Häftlinge bekannt gegeben, die noch vor Weihnachten das Gefängnis verlassen dürfen. Diese Entscheidung basiert auf dem Gnadenerlass, der es Männern und Frauen ermöglicht, die bis zum 1. Januar 2025 ihre Strafe absitzen sollten, die Freiheit zu erlangen. Justizminister Christian Heinz (CDU) erklärte, dass das Zusammensein mit der Familie während dieser Zeit ein bedeutender Schritt zur Resozialisierung sei. „Das Weihnachtsfest mit der Familie kann der erste wichtige Schritt zur Resozialisierung sein“, sagte er. Dieser Schritt soll den Inhaftierten die Möglichkeit bieten, sich um Unterstützungsangebote zu kümmern und wichtige Behördengänge zu erledigen, bevor sie in die Gesellschaft zurückkehren.
Im Vergleich zum Vorjahr zeigt sich ein Anstieg: Im Jahr 2023 profitierten bis Mitte Dezember nur 93 Gefangene von dieser Regelung. Der Gnadenerlass gilt jedoch nicht für alle. Ausgenommen sind vor allem Sexual- und Gewalttäter sowie Straftäter, die während ihrer Haftzeit negativ aufgefallen sind oder längere Haftstrafen verbüßen. Diese Maßnahme soll sicherstellen, dass die Weihnachtsamnestie gezielt denjenigen zugutekommt, die sich in der Haft positiv verhalten haben und bereit sind, einen neuen Lebensabschnitt zu beginnen, wie fr.de und n-tv.de berichteten.
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