Ab Mitte 2025 wird die KIM-Verordnung, die seit August 2022 für strenge Auflagen bei Wohnbaukrediten sorgte, nicht mehr angewendet. Laut einem Bericht von kosmo.at hat das Finanzmarktstabilitätsgremium (FMSG) entschieden, diese Regelung auslaufen zu lassen, da die systemischen Risiken im Bankensektor als nicht mehr gravierend erachtet werden. Zuvor sorgte die KIM-Verordnung dafür, dass die maximalen Kreditlaufzeiten auf 35 Jahre begrenzt, ein Mindestanteil von 20 Prozent Eigenkapital gefordert und die monatlichen Rückzahlungsraten auf 40 Prozent des Nettoeinkommens limitiert wurden, was zu einer Stabilisierung des Marktes beitrug.
Mit dem Wegfall der KIM-Verordnung könnte sich der Zugang zu Wohnkrediten für private Haushalte erheblich verbessern. Experten erwarten, dass dies zusätzliche Investitionen in der Bau- und Immobilienbranche fördern wird, wie kpmg.de berichtet. Dennoch bleibt das FMSG wachsam und wird die Entwicklung des Kapitalpuffers in Gewerbeimmobilien sowie potenzielle Risiken im Wohnimmobilienbereich weiterhin beobachten. Ein antizyklischer Kapitalpuffer könnte angepasst werden, abhängig von der wirtschaftlichen Gesamtlage, was bedeutende Auswirkungen auf die Kreditvergabe haben könnte.
Neue regulatorische Anforderungen im Finanzsektor
Im Jahr 2024 stehen auch umfangreiche Veränderungen im regulatorischen Rahmen für Banken bevor. Ab 2025 wird die DORA-Verordnung, die eine robuste Risikomanagementstrategie für Informations- und Kommunikationstechnologien fordert, vollumfänglich in Kraft treten. Parallel dazu werden neue Regelungen für die Überwachung von Nachhaltigkeitsrisiken implementiert, wie die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD). Diese verpflichtet größere Kreditinstitute, bis Ende 2024 umfassende Berichte über ihre nachhaltigen Praktiken vorzulegen. Die EU soll zudem bis 2026 eine neue Behörde zur Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung ins Leben rufen, die grundlegende Änderungen in den bestehenden Vorschriften mit sich bringt.