In Berlin stehen vor allem Eltern von kleinen Kindern während der Herbstsaison vor einer herausfordernden Zeit. Husten, Fieber und andere Erkrankungen erfordern die flexible Betreuung der Kleinen, was nicht selten zu finanziellen Einbußen führt. Um Eltern in solchen Situationen zu unterstützen, gibt es das Kinderkrankengeld, eine finanzielle Entlastung, die von den gesetzlichen Krankenkassen angeboten wird.
Das Kinderkrankengeld, offiziell eine Entgeltersatzleistung, ermöglicht es Eltern, die aufgrund der Pflege und Betreuung eines erkrankten Kindes nicht arbeiten können, einen Teil ihres Verdienstausfalls zu kompensieren. In der Regel erhalten die Betroffenen 90 Prozent ihres Nettoeinkommens. Bei besonderen Einmalzahlungen im Vorjahr, wie etwa Weihnachtsgeld, kann die Berechnung sogar auf 100 Prozent des Nettogehalts beruhen.
Anspruch auf Kinderkrankengeld
Das Kinderkrankengeld ist ausschließlich für gesetzlich versicherte Eltern zugänglich. Petra Heinevetter von der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland erläutert, dass sowohl das Elternteil als auch das Kind gesetzlich versichert sein müssen. Privat Versicherte haben hingegen keine Anspruchsberechtigung. Zudem muss das Kind unter zwölf Jahren alt sein, es gibt jedoch Ausnahmen für behinderte Kinder, bei denen die Altersgrenze nicht gilt. Auch Adoptiveltern, Stiefeltern oder Großeltern, die bei der Betreuung helfen, können Kinderkrankengeld beantragen.
Wichtig zu beachten ist, dass der Anspruch nur besteht, wenn ein tatsächlicher Verdienstausfall durch die Betreuung des kranken Kindes entsteht und keine andere im Haushalt lebende Person die Betreuung übernehmen kann. In einem solchen Fall muss ein Nachweis über die Erkrankung des Kindes, üblicherweise durch ein ärztliches Attest, an die Krankenkasse des betreuenden Elternteils übermittelt werden.
Eine wichtige Neuerung gibt es hinsichtlich der stationären Aufnahme von Kindern: Wenn ein Elternteil aufgrund der Krankheit des Kindes mit ins Krankenhaus muss, kann ebenfalls Kinderkrankengeld beantragt werden, solange die Mitaufnahme notwendig ist.
Maximale Kinderkrankentage
Für die Jahre 2024 und 2025 haben gesetzlich krankenversicherte Eltern Anspruch auf insgesamt 15 Arbeitstage Kinderkrankengeld pro Kind. Alleinerziehende können sogar bis zu 30 Tage pro Kind geltend machen. Falls ein Elternteil mehrere Kinder hat, beträgt die maximale Anzahl an Tagen für jeden Elternteil 35 Tage pro Kalenderjahr, für Alleinerziehende bis zu 70 Tage. Bei schwerst erkrankten Kindern, die beispielsweise palliativmedizinisch betreut werden, gibt es dagegen keine zeitliche Begrenzung des Anspruchs.
Die Herausforderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie kann auch bei plötzlichen Ausfällen durch Krankheit des Kindes zu Spannungen im Arbeitsumfeld führen. Nancy Meckert, eine Beraterin, empfiehlt, offen mit Kolleginnen und Kollegen über die eigene Situation zu sprechen, um Verständnis und Unterstützung zu fördern. Miteinander kommunizieren ist entscheidend, um ein harmonisches Teamklima aufrechtzuerhalten und den Druck, der durch plötzliche Abwesenheiten entstehen kann, gemeinsam zu bewältigen.
Das Kinderkrankengeld ist somit ein wichtiges Instrument für Eltern, um finanzielle Unsicherheiten in Krankheitszeiten ihres Kindes zu mildern. Die geltenden Regelungen ermöglichen es, sowohl die eigene berufliche Stellung als auch die Gesundheit des Kindes in den Vordergrund zu stellen, ohne dass dies mit einen enormen finanziellen Risiko verbunden ist. Dieses Thema gewinnt besonders während der Herbstmonate, in denen Erkältungen und Grippewellen häufig sind, an Bedeutung. Für weitere Details zur Thematik können Interessierte hier nachlesen.
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