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Kinderkrankengeld: So sichern Sie sich finanzielle Hilfe!

In Berlin erfahren Eltern, wie sie während der Erkältungszeit im Herbst mit dem Kinderkrankengeld finanziell abgesichert sind, wenn ihre Kleinen erkranken – Experten klären, wer anspruchsberechtigt ist und wie viel Zeit dafür zur Verfügung steht!

In Deutschland ist die Erkältungszeit in vollem Gange, und besonders Eltern von kleinen Kindern sind gefordert, wenn Husten, Fieber und ähnliche Erkrankungen die Kleinsten plagen. Um finanzielle Einbußen zu vermeiden, können betroffene Eltern das Kinderkrankengeld beantragen. Dieses Entgelt dient als Ausgleich für Verdienstausfälle, die durch die Betreuung erkrankter Kinder entstehen.

Das Kinderkrankengeld, eine Leistung der gesetzlichen Krankenkassen, beträgt in der Regel 90 Prozent des Nettoeinkommens des betreuenden Elternteils. Bei besonderen Einmalzahlungen, wie Weihnachtsgeld, kann die Berechnung auf 100 Prozent des Nettogehalts hochgerechnet werden. Doch wer hat eigentlich Anspruch darauf?

Anspruch auf Kinderkrankengeld

Die gesetzlichen Bestimmungen sind klar: Kinderkrankengeld steht nur gesetzlich versicherten Elternzur Verfügung. Wie von Petra Heinevetter von der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland hervorgehoben, muss das erkrankte Kind ebenfalls gesetzlich versichert sein. Privatversicherte Eltern oder solche, die Beamte sind, haben im Regelfall keinen Anspruch auf diese Leistung, da Beamte meist Sonderurlaub erhalten.

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Ein zentraler Punkt ist, dass das Kind unter zwölf Jahre alt sein muss, wobei es für behinderte und hilfsbedürftige Kinder keine Altersgrenze gibt. Auch Adoptiveltern, Stiefeltern, Pflegeeltern und Großeltern können das Kinderkrankengeld in Anspruch nehmen, wenn sie die Hauptbetreuung übernehmen.

„Es muss außerdem nachgewiesen werden, dass durch die Betreuung des kranken Kindes ein Verdienstausfall entsteht und keine andere im Haushalt lebende Person die Betreuung sicherstellen kann“, ergänzt Heinevetter. Ein ärztliches Attest, das die Erkrankung des Kindes bestätigt, ist für den Antrag erforderlich. Neu ist, dass Eltern auch dann Kinderkrankengeld beantragen können, wenn sie während eines Klinikaufenthaltes ihres Kindes selbst mit aufgenommen werden müssen.

Dauer und Umfang der Leistungen

Im Jahr 2024 und 2025 können Eltern je gesetzlich versichertem Kind für bis zu 15 Arbeitstage Kinderkrankengeld beantragen. Alleinerziehende dürfen sogar bis zu 30 Tage pro Kind in Anspruch nehmen. Für mehrere Kinder sind es bis zu 35 Tage für jeden Elternteil, während Alleinerziehende maximal 70 Tage pro Jahr erhalten können. Im Fall schwerster Erkrankungen, die eine palliative Behandlung erfordern, gibt es jedoch keine zeitliche Begrenzung.

Außerdem können Eltern auf Unmut im Job stoßen, wenn Mitarbeitende kurzfristig deren Aufgaben übernehmen müssen. Nancy Meckert, Beraterin für die Vereinbarkeit von Beruf und Familie, empfiehlt, in solchen Situationen den Dialog mit den Kollegen zu suchen. Ein offenes Gespräch über die eigenen Bedürfnisse und Ängste kann dazu beitragen, Missverständnisse zu vermeiden.

„Es geht darum, Verständnis füreinander zu entwickeln“, sagt Meckert. Ein respektvoller Austausch über die Herausforderungen, die mit der Erkrankung von Kindern einhergehen, fördert eine positive Teamatmosphäre und schafft eine Balance, die für alle Beteiligten hilfreich sein kann.

In dieser schwierigen Zeit können Eltern auf die Unterstützung von gesetzlichen Regelungen wie dem Kinderkrankengeld zurückgreifen. Diese Leistungen sind für viele entscheidend, um finanziell über Wasser zu bleiben, während sie die Verantwortung für ihre kranken Kinder übernehmen.

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