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Kein Fahrtenbuch nach 20 km/h zu schnell: Berlin urteilt!

Wenn ein Autofahrer zu schnell unterwegs ist und der verantwortliche Fahrer nicht identifiziert werden kann, sieht das Gesetz vor, dass der Fahrzeughalter verpflichtet werden kann, ein Fahrtenbuch zu führen. Diese Regelung ist jedoch nicht universell anwendbar, wie eine aktuelle Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin, Az.: 14 K 1289/22, zeigt.

In dem konkreten Fall wurde ein Fahrzeug, das auf den späteren Kläger zugelassen war, innerhalb einer geschlossenen Ortschaft mit einer Geschwindigkeit von 20 km/h über dem erlaubten Limit geblitzt. Da der Fahrer nicht ermittelt werden konnte, stellte die Polizei das Ordnungswidrigkeitsverfahren ein.

Klage gegen eine Fahrtenbuchpflicht

Nachdem die zuständige Behörde ein Bußgeld in Höhe von 70 Euro verhängte und zudem die Verpflichtung zum Führen eines Fahrtenbuchs für ein Jahr anordnete, entschied sich der betroffene Halter, gegen diese Anordnung rechtlich vorzugehen.

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Das Verwaltungsgericht Berlin gab dem Kläger recht und hob die Anordnung zur Führung eines Fahrtenbuchs auf. Die Richter betrachteten die Geschwindigkeitsüberschreitung um 20 km/h nicht als einen gravierenden Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung, der eine solche Maßnahme rechtfertigen könnte.

Voraussetzungen für die Anordnung eines Fahrtenbuchs

Nach Einschätzung der Kammer wäre ein schwerwiegender Verstoß nötig gewesen, um die Verpflichtung zur Führung eines Fahrtenbuchs anordnen zu können. Dies wäre nur gegeben gewesen, wenn der Verstoß mit mindestens einem Punkt im Flensburger Verkehrszentralregister geahndet wird. Für innerorts gilt diese Regel jedoch erst ab einer Überschreitung von 21 km/h.

Die Entscheidung des Gerichts hebt hervor, dass nicht jede Überschreitung der Geschwindigkeitsbegrenzung automatisch zu einem Fahrtenbuch führt. Es wird klar, dass nur in ernsthaften Fällen, die eine tatsächliche Gefährdung im Straßenverkehr darstellen oder die Verkehrssicherheit erheblich gefährden, solche Maßnahmen ergriffen werden können. Für weitere Informationen zu diesem Thema empfiehlt sich ein Blick auf den vollständigen Artikel bei www.westfalen-blatt.de.

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Diese Entscheidung könnte für viele Fahrzeughalter von Interesse sein, insbesondere für diejenigen, die in vergleichbaren Situationen stehen. Es zeigt, dass es wichtig ist, die genauen Umstände eines Geschwindigkeitsverstoßes zu berücksichtigen und nicht voreilig zu handeln. Die rechtlichen Anforderungen an die Anordnung eines Fahrtenbuchs sind klar, und sie müssen gut begründet sein, um rechtlich Bestand zu haben.

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