Ein brisanter Fall aus Berlin-Pankow sorgt für Aufregung: Ein ehemaliger Hartz-IV-Empfänger erhält nach 16 Jahren einen Rückzahlungsbescheid vom Jobcenter über 375,95 Euro. Der Betroffene, der vor Jahren Bürgergeld bezog, beschreibt die Forderung als „Skandal“ und hielt das Schreiben zunächst für einen Scherz. Er hatte früher bei der Beantragung keine direkten Zahlungen erhalten, da diese auf ein Mietkautionskonto für seinen Vermieter überwiesen wurden. Der Fall verdeutlicht, wie bürokratische Abläufe und lange Zeiträume zu Problemen führen können, wie Merkur berichtet.
Legale Grundlagen gibt es für solche Rückforderungen, da das Jobcenter die Verjährung auf bis zu 30 Jahre ausdehnt, wenn sie die Überzahlung durch einen unanfechtbaren Verwaltungsakt begründen können. Ein sozialrechtlicher Experte stellt jedoch in Frage, ob es gesetzlich korrekt ist, nach so langer Zeit einen Rückzahlungsanspruch geltend zu machen. Ein weiterer Fall, in dem eine Familie 22.600 Euro aufgrund einer Pilgerreise zurückzahlen soll, zeigt, dass die Rückforderungen in teils extremen Höhen erfolgen können. Gleichzeitig deckt Gegen-Hartz in einer Anfrage auf, dass Jobcenter systematisch Betrugsverdachtsfälle prüfen. Im letzten Jahr wurden über 82.000 Hinweise auf möglichen Sozialbetrug untersucht.
Die Überprüfung erfolgt durch einen automatisierten Datenabgleich zwischen verschiedenen Behörden. Aufgrund dieser Maßnahme wurden in den letzten Jahren zehntausende Fälle von Sozialbetrug aufgeklärt, wobei besonders häufig Hartz-IV-Empfänger betroffen sind. Trotz harscher Konsequenzen und Strafen, die von Geldstrafen bis zu Haftstrafen reichen können, wird die Rückzahlung unrechtmäßig empfangener Leistungen nicht automatisch zur Straffreiheit führen. Diese Enthüllungen werfen ein Licht auf die intensiven Kontrollen, die Bürgergeld-Bezieher über sich ergehen lassen müssen, während andere Einkommensschichten offenbar weniger überwacht werden.
Ort des Geschehens
Details zur Meldung