Die Blauzungenkrankheit, eine gefährliche Viruserkrankung, die vor allem für bestimmte Nutztiere wie Rinder, Schafe und Ziegen bedrohlich ist, hat in den letzten Jahren im Bereich der Tierhaltung zunehmend an Bedeutung gewonnen. Um den Schutz dieser empfänglichen Tierarten zu gewährleisten, hat das Bezirksamt eine neue Allgemeinverfügung erlassen. Diese ermutigt Tierhalter, ihre Tiere mit einem speziellen inaktivierten Impfstoff zu impfen.
Der Fokus liegt hierbei auf dem Serotyp 3 der Blauzungenkrankheit. Tierhalter, die Rinder, Schafe, Ziegen oder andere Neuweltkameliden besitzen, sind nun aufgefordert, aktiv zu werden. Ziel dieser Maßnahme ist es, die Gesundheitsrisiken für die betroffenen Tiere zu minimieren.
Impfvorgaben und deren Wichtigkeit
Es gibt klare Vorgaben, die Halter befolgen müssen, um den Impfprozess korrekt durchzuführen. Der Einsatz des zugelassenen Impfstoffs ist entscheidend, um die Verbreitung der Krankheit zu verhindern. In der Übergangszeit, bis ein spezifischer Impfstoff verfügbar ist, dürfen auch andere immunologische Tierarzneimittel verwendet werden, die in der Zweiten Verordnung über bestimmte Impfstoffe zugelassen sind.
Darüber hinaus ist es wichtig, dass die Impfungen dokumentiert werden. Jeder Halter hat dem zuständigen Bezirksamt Treptow-Köpenick innerhalb von sieben Tagen nach der Impfung zu berichten. Die erforderlichen Informationen umfassen unter anderem die Registriernummer der Tierhaltung, das Impfdaten-Datum, den verwendeten Impfstoff und spezifische Kennzeichnungen für die geimpften Tiere.
- Registriernummer der Tierhaltung
- Datum der Impfung
- Verwendeter Impfstoff
- Bei Rindern: Ohrmarkennummer eines jeden geimpften Tieres
- Bei Schafen und Ziegen: Anzahl der geimpften Tiere
- Bei anderen empfänglichen Tieren: Anzahl der geimpften Tiere sowie ggfs. der Einzeltierkennzeichnung
Diese Mitteilung muss schriftlich an das Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt der Region gesendet werden. Die Details sind klar definiert: Die Adresse ist Salvador-Allende-Str. 80B, 12559 Berlin, und eine E-Mail-Adresse für digitale Mitteilungen wurde ebenfalls bereitgestellt.
Die Durchsetzung dieser Impfmaßnahmen ist nicht nur eine rechtliche Verpflichtung für die Halter, sondern spielt auch eine entscheidende Rolle im Schutz der Tiergesundheit und der Aufrechterhaltung der Tierhaltung in der Region. Mit der richtigen Impfstrategie können große Schäden und wirtschaftliche Verluste für die Tierhalter abgewendet werden.
– NAG