Im Bezirk Treptow-Köpenick, Berlin, hat das Ordnungsamt in den letzten zwei Wochen vor dem Schulanfang gezielte Kontrollen zur Sicherung der Schulwege durchgeführt. Diese Einsätze wurden an rund 30 Schulen im Bezirk realisiert, um sowohl Eltern als auch andere Verkehrsteilnehmende auf die Gefahren im Straßenverkehr für die oft unerfahrenen Schülerinnen und Schüler aufmerksam zu machen.
Die Kontrollen richteten sich nicht nur gegen ordnungswidrig parkende Fahrzeuge, die Sichtbehinderungen verursachen und gefährliche Situationen schaffen können, sondern auch gegen das hohe Aufkommen sogenannter „Elterntaxis“. Insgesamt wurden während dieser Kontrollaktionen knapp 230 Verstöße dokumentiert. Hierbei wurden in 160 Fällen Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet und etwa 70 mündliche Verwarnungen ausgesprochen. Bei besonderen Gefährdungslagen wurden vier Fahrzeuge umgesetzt. Die Gespräche mit diesen Fahrzeugführenden konzentrierten sich vor allem auf das Thema Sensibilisierung, und die meisten zeigten Verständnis für die Maßnahmen des Ordnungsamtes.
Hauptproblematik der Verkehrssicherheit
Besonders problematisch sind Halt- und Parkverstöße im Umfeld von Schulen während der Bring- und Holzeiten. Das Ordnungsamt stellte fest, dass das Halten und Parken in zweiter Reihe an unübersichtlichen Stellen häufig zu gefährlichen Situationen führen kann. Um die Sicherheit der Kinder zu erhöhen, empfiehlt das Ordnungsamt, das „Elterntaxi“ möglichst zu vermeiden und Kinder stattdessen zu Fuß, mit dem Fahrrad oder den öffentlichen Verkehrsmitteln zur Schule zu bringen. Dadurch könnte nicht nur das Verkehrsaufkommen vor den Schulen reduziert werden, sondern auch das Risikobewusstsein der Kinder geschärft werden.
Wenn das Auto dennoch genutzt werden muss, gibt das Ordnungsamt einige wesentliche Hinweise. Dazu gehört, im Schulbereich die Geschwindigkeit zu reduzieren, aufmerksam auf Kinder zu achten und nur an erlaubten Stellen zu halten. Kinder sollten zur Gehwegseite aussteigen und Wendemanöver sollten keinesfalls über Teile des Gehweges erfolgen.
Sichere Fahrradnutzung
Für diejenigen, die ihre Kinder mit dem Fahrrad zur Schule begleiten möchten, gibt es ebenfalls Empfehlungen. Kinder bis zum 10. Lebensjahr sollten auf dem Gehweg fahren, das Fahrrad beim Überqueren der Fahrbahn geschoben werden, und ein Fahrradhelm sollte sowohl für das Kind als auch für den Erwachsenen getragen werden.
Zusätzlich gibt es spezifische Regelungen für das Radfahren mit Kindern, die im § 2 Absatz 5 der Straßenverkehrsordnung (StVO) festgelegt sind. Kinder bis zum vollendeten 8. Lebensjahr sind verpflichtet, den Gehweg zu benutzen, während ältere Kinder bis 10 Jahre dies dürfen. In Begleitung einer Aufsichtsperson über 16 Jahren darf ein Kind bis zu seinem 8. Lebensjahr auch auf dem Gehweg fahren, wobei auf die Fußgänger Rücksicht genommen werden muss.
Die aktuellen Maßnahmen des Ordnungsamtes zielen nicht nur auf die Durchsetzung der Verkehrsordnung ab, sondern auch auf die Förderung eines sicheren Miteinanders im Straßenverkehr, was in Anbetracht der vielerorts stark frequentierten Schulwege von großer Bedeutung ist. Für weitere Details zu diesen Kontrollen und Empfehlungen, siehe den Bericht auf www.berlin.de.