Ab dem 1. Januar 2025 wird das Sozialgericht Berlin von ehrenamtlichen Richterinnen und Richtern unterstützt, und die Suche nach Kandidatinnen und Kandidaten hat begonnen. Diese wichtigen Positionen in den Kammern für Sozialhilfeangelegenheiten, inklusive der Regelungen des Sozialgesetzbuches und des Asylbewerberleistungsgesetzes, bieten eine einmalige Möglichkeit, aktiv an der Rechtsprechung mitzuarbeiten. Die ehrenamtlichen Richterinnen und Richter werden für eine Amtszeit von fünf Jahren berufen und spielen eine entscheidende Rolle in der Entscheidungsfindung.
Der Bezirksstadtrat für Soziales und Bürgerdienste, Gregor Kempert, hebt hervor, wie essenziell es ist, dass sich die Bürgerinnen und Bürger Spandaus aktiv für dieses Ehrenamt einsetzen. „Da die ehrenamtlichen Richterinnen und Richter von den Einwohnerinnen und Einwohnern des Bezirks vorgeschlagen und später vom Sozialgericht Berlin gewählt werden, ist es wichtig, dass sich Spandauerinnen und Spandauer für das wichtige Ehrenamt bereit erklären“, erläutert Kempert. Der Aufruf richtet sich an alle, die ein Interesse an einer solchen Mitwirkung haben, und es wird ermutigt, sich über die offiziellen Kanäle zu informieren.
Voraussetzungen für die Bewerbung
Um als ehrenamtliche Richterin oder Richter tätig zu werden, müssen bestimmte Kriterien erfüllt werden. Dazu gehört die deutsche Staatsangehörigkeit sowie ein Mindestalter von 25 Jahren zu Beginn der Amtsperiode. Zudem muss der Wohnsitz im Bezirk Spandau liegen, und Bewerberinnen und Bewerber dürfen nicht durch einen Richterspruch in der Ausübung öffentlicher Ämter beschränkt sein oder sich in einer finanziellen Notlage befinden. Diese Vorgaben sollen sicherstellen, dass die Bewerberinnen und Bewerber in der Lage sind, verantwortungsbewusst und ohne persönliche Interessenskonflikte agieren zu können.
Interessierte Personen haben die Möglichkeit, sich über die Webseite des Bezirksamtes Spandau zu informieren. Die offizielle Seite zur Ausschreibung lädt dazu ein, mehr über die Pflichten und Verantwortlichkeiten der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter zu erfahren. Zusätzlich können Fragen direkt an das Bezirkswahlamt gerichtet werden (Telefonnummer: 90279 2316).
Der Auswahlprozess
Der Auswahlprozess für die ehrenamtlichen Richter wird von der Bezirksverordnetenversammlung Spandau organisiert. Diese versammelt die Vorschläge der Bürger und erstellt eine Vorschlagsliste, die dann an das Sozialgericht Berlin weitergeleitet wird. Diese Verfahren gewährleisten, dass die ehrenamtlichen Richterinnen und Richter eine breite demokratische Legitimation besitzen und somit die Stimme der Gemeinschaft vertreten. Die Frist für die Einreichung der Erklärung zur Vorschlagsliste endet am 10. September 2024, was den Bewerberinnen und Bewerbern einige Monate Zeit lässt, sich auf die Rolle vorzubereiten.
In einer Zeit, in der die Mitwirkung an politischen und rechtlichen Prozessen immer wichtiger wird, bietet das Amt der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter eine wertvolle Gelegenheit, aktiv zu gestalten und Verantwortung zu übernehmen. Es ist nicht nur eine Aufgabe, sondern ein Dienst an der Gemeinschaft, der mit Engagement und Verantwortungsbewusstsein ausgefüllt werden sollte.
– NAG