Der Besitz eines Dienstwagens kann für viele Arbeitnehmer ein begehrtes Privileg sein, insbesondere wenn er auch für private Fahrten genutzt werden darf. Wenn jedoch plötzlich der Vorgesetzte die Rückgabe des Fahrzeugs verlangt, stellt sich die Frage der Zulässigkeit. Was passiert in solch einer Situation wirklich und welche Rechte haben die Arbeitnehmer?
Peter Meyer, ein Fachanwalt für Arbeitsrecht aus Berlin, stellt klar, dass ein Dienstwagen, der zur privaten Nutzung überlassen wird, als Teil der Gesamtvergütung zu betrachten ist. „In der Regel darf der Arbeitgeber diesen Dienstwagen also nicht ohne weiteres wegnehmen,“ erklärt er. Diese Regelung schützt die Arbeitnehmer und sorgt dafür, dass ihnen ein Teil ihres Arbeitsentgelts nicht unangemessen entzogen wird.
Vertragliche Vereinbarungen
Trotz dieser generellen Regelung gibt es jedoch Ausnahmen, die in den individuellen Arbeitsverträgen oder Dienstwagenvereinbarungen festgelegt sind. Ein häufiges Beispiel ist eine längere Arbeitsunfähigkeit, wie etwa eine Verletzung oder Krankheit, die länger als sechs Wochen dauert. Außerdem kann auch eine Versetzung eines Außendienstmitarbeiters in eine Tätigkeit im Innendienst ohne Reisetätigkeiten zur Rückforderung des Dienstwagens führen.
Ein weiterer relevanter Punkt ist die Kündigung des Arbeitsverhältnisses. In einem solchen Fall könnte der Arbeitgeber ebenfalls das Recht auf Rückgabe des Fahrzeugs haben, vor allem wenn der Arbeitnehmer freigestellt wird. Meyer betont, dass auch hier eine vertragliche Regelung erforderlich ist, die dem Arbeitgeber erlaubt, das Fahrzeug umgehend nach Ausspruch der Kündigung zurückzufordern.
Was passiert jedoch, wenn der Arbeitsvertrag keine spezifischen Regelungen zur Rückgabe des Dienstwagens enthält? In diesem Fall haben die Arbeitnehmer das Recht, ihren Dienstwagen bis zum offiziellen Ende des Arbeitsverhältnisses weiterhin zu nutzen, sogar während einer möglichen Freistellungsphase. Dies bietet ihnen eine gewisse Sicherheit und verhindert, dass sie vorzeitig auf einen Teil ihrer Vergütung verzichten müssen.
Falls ein Arbeitgeber unberechtigt die Rückgabe des Dienstwagens verlangt und der Arbeitnehmer das Fahrzeug aus Angst oder Unsicherheit zurückgibt, kann er, so Meyer, Schadenersatz verlangen. Der Betrag, der dem Arbeitnehmer in einem solchen Fall zusteht, entspricht in der Regel dem Betrag, den er für die private Nutzung des Wagens versteuern musste. Solch eine Regelung sorgt dafür, dass die Rechte der Arbeitnehmer auch in schwierigen Situationen gewahrt bleiben.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass es für Arbeitnehmer von zentraler Bedeutung ist, die Bestimmungen ihres Arbeitsvertrags genau zu kennen und zu verstehen. Bei Unsicherheiten oder Fragen sollten sie sich an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht wenden, um ihre Rechte zu klären und gegebenenfalls durchzusetzen.
Über den Experten: Peter Meyer ist ein erfahrener Fachanwalt für Arbeitsrecht und spielt eine aktive Rolle im geschäftsführenden Ausschuss der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV). Er ist eine wertvolle Ressource für alle, die in Fragen des Arbeitsrechts Unterstützung benötigen.
– NAG