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Demokratie stärken: Bundeswahlbeauftragter fordert Grundgesetz-Reform!

Bundeswahlbeauftragter Peter Weiß fordert in Berlin eine Verankerung der sozialen Selbstverwaltung im Grundgesetz, um der Demokratie neuen Schwung zu verleihen und Versicherten mehr Mitspracherecht zu geben – ein dringend nötiger Schritt, angesichts der alarmierend niedrigen Wahlbeteiligung von nur 20 Prozent bei den Sozialwahlen 2023!

In Berlin sorgt der Bundesbeauftragte für die Sozialwahlen, Peter Weiß, für Aufsehen mit seinem eindringlichen Appell zur Reform der sozialen Selbstverwaltung in Deutschland. Im Rahmen seiner neuen Rolle fordert der ehemalige CDU-Bundestagsabgeordnete, dass der Bereich der sozialen Selbstverwaltung ins Grundgesetz aufgenommen wird. „Einfach so weiterzumachen, wie bisher – das geht nicht“, betont Weiß und gehört damit zu den Stimmen, die eine grundlegende Änderung für notwendig erachten.

Der Vorschlag von Weiß zielt darauf ab, den Selbstverwaltungsgremien der bestehenden Anstalten und Körperschaften des öffentlichen Rechts, die unter anderem für die Kranken-, Arbeitslosen-, Renten- und Unfallversicherung verantwortlich sind, Verfassungsrang zu verleihen. Dies könnte die Entscheidungsmacht und Kontrolle der Versicherten erheblich stärken und zu einer dringenden Reform der demokratischen Mitbestimmung in den Sozialsystemen führen.

Weniger Wahlbeteiligung als gewünscht

Ein zentraler Punkt im Vorstoß von Weiß ist, dass die Versicherten mehr Mitsprache bei den Entscheidungen über Leistungen und Beiträge erhalten sollen. Dies ist insbesondere wichtig, da bei den letzten Sozialwahlen 2023 nur etwa 20 Prozent der wahlberechtigten Bürger, rund fünf Millionen, ihre Stimme abgaben. Im Vergleich zu den Wahlen im Jahr 2017 ist dies ein Rückgang um fast acht Prozentpunkte, was die Notwendigkeit für Reformen und mehr Engagement der Versicherten unterstreicht.

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Der jüngst veröffentlichte Abschlussbericht zu den Sozialwahlen bringt gleichfalls interessante Erkenntnisse ans Licht. Die Autoren des Berichts sehen in den Belangen der Sozialversicherung viel Potenzial für spannende Wahlkämpfe. Doch in der aktuellen Situation bleibt den Versicherten oft nur das passive Akzeptieren von Gesetzen, die bereits im Vorfeld beschlossen wurden. Sie stehen oft vor der Wahl, ob sie geringere Leistungen, Selbstbehalte oder eine begrenzte Auswahl an Leistungserbringern in Kauf nehmen möchten, während gleichzeitig die Beitragslast auf der Kippe steht.

Dringender Reformbedarf

Weiß’ Forderung nach einer grundlegenden Neugestaltung der sozialen Selbstverwaltung könnte somit die Weichen für eine tiefgreifende Veränderung im deutschen Sozialsystem stellen. Die aktuellen Rahmenbedingungen machen deutlich, dass Veränderungen notwendig sind, um die Bürger erneut für die Sozialwahlen zu gewinnen und ihre Beteiligung zu erhöhen.

Die Debatte um die Stärkung der sozialen Selbstverwaltung wird damit nicht nur innerhalb politischer Kreise geführt; sie betrifft jeden Bürger, der ein fundamentales Interesse an einer fairen und transparenten Gestaltung des Sozialversicherungssystems hat. Ein Kurswechsel könnte entstehen, der den Versicherten nicht nur Stimmen, sondern echte Mitspracherechte verleiht. Ob diese Ideen in der politischen Realität Gehör finden, bleibt abzuwarten, wie www.radioduisburg.de berichtet.

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