Die Dringlichkeit von Energy Sharing in der Energiewende
Berlin, 08.08.2024: Die Europäische Union fordert seit 2021 die Entwicklung eines Rechtsrahmens für Energy Sharing als Teil der Energiewende, doch die Bundesregierung hat bisher keine konkreten Vorschläge präsentiert.
Was ist Energy Sharing?
Energy Sharing bezeichnet die Möglichkeit für regionale Stromverbraucher, sich in Bürgerenergiegesellschaften zusammenzuschließen. Diese Gesellschaften ermöglichen es Privathaushalten, Kommunen sowie kleinen und mittleren Unternehmen, gemeinsam Anlagen zur Nutzung von Erneuerbaren Energien zu betreiben. Durch diese Form der Kooperation können die Beteiligten ihren eigenen Strom erzeugen und verbrauchen.
Die Rolle der Bundesregierung und die Patientenforderung
Trotz der langwierigen Vorbereitungen und der von der EU gesetzten Frist zur Umsetzung hat die Bundesregierung bislang versäumt, einen belastbaren Gesetzentwurf vorzulegen. BEE-Präsidentin Dr. Simone Peter kritisiert die Verzögerung scharf: “Diese Situation ist unverständlich. Wir haben konkrete Modelle entwickelt, die nun auf die Bundesregierung warten.”
Vorteile für Verbraucher und die Gemeinschaft
Die Vorteile von Energy Sharing sind durchweg positiv. Verbraucher, die sich zusammenschließen, können finanzielle Entlastungen erleben, während sie aktiv an der Energiewende teilnehmen. Gleichzeitig erhöht diese Form des Zusammenwirkens die Akzeptanz von Erneuerbaren Energien in der Bevölkerung.
Blick auf internationale Trends
Beispiele aus anderen EU-Ländern, wie die Energiegemeinschaften in Österreich, zeigen, dass die Idee des gemeinschaftlichen Stromverbrauchs nicht nur möglich, sondern auch bewährt ist. Diese Modelle wurden bereits von der EU-Kommission genehmigt und könnten als Vorbild für Deutschland dienen.
Der nächste Schritt für die Bundesregierung
Um die Vorteile von Energy Sharing Wirklichkeit werden zu lassen, fordert Dr. Peter die Regierungsverantwortlichen auf, den bereits angekündigten Gesetzentwurf schnellstmöglich zur Verbändebeteiligung freizugeben. “Es wird Zeit, dass sich die Bundesregierung dieses wichtigen Themas annimmt, damit Energy Sharing zu einer Grundlage für eine breite Beteiligung der Menschen im Land werden kann,” erklärt sie abschließend.
Die Diskussion über Energy Sharing ist nicht nur eine Frage der Gesetzgebung, sondern betrifft auch die Art und Weise, wie die Gesellschaft mit Energieverbrauch umgeht. Es ist höchste Zeit, dass die Bundesregierung handelt und die rechtlichen Rahmenbedingungen schafft, damit Bürger zu aktiven Teilhabern der Energiewende werden können.
– NAG