Im aktuellen Terrorprozess um Heinrich XIII. Prinz Reuß hat die ehemalige Bundestagsabgeordnete der AfD, Birgit Malsack-Winkemann, vehement bestritten, an einer vermeintlichen Verschwörung zur Stürmung des Bundestags beteiligt gewesen zu sein. Am Mittwoch, dem fünften Prozesstag, trat die 60-Jährige vor dem Frankfurter Oberlandesgericht auf und widerlegte die gegen sie erhobenen Vorwürfe.
Malsack-Winkemann, die auch als Richterin in Berlin tätig war, wehrte sich besonders gegen die Anschuldigung, sie würde an der Erarbeitung einer neuen Verfassung mitgewirkt haben. Ihre Aufzeichnungen, die während behördlicher Durchsuchungen sichergestellt wurden, bezeichnete sie als bloßes Brainstorming. „Nichts, was ich geschrieben habe, deutet auf konkrete Pläne oder eine neue Regierungsform hin,“ erklärte sie vor Gericht. Die Behauptungen des Generalbundesanwalts, dass sie eine ausgearbeitet Verfassung gehabt hätte, wies sie als falsch zurück.
Mutmaßliche Planung einer Bundestagsstürmung
Der Generalbundesanwalt lastet Malsack-Winkemann an, dass sie an einer geheimen Planung beteiligt gewesen sei, um andere Angeklagte in den Bundestag einzuschleusen und die Gebäude auszukundschaften. Laut der Anklage soll die Gruppe, zu welcher auch Malsack-Winkemann gehörte, eine bewaffnete Stürmung des Parlaments geplant haben. Ihr Ziel sei gewesen, Abgeordnete festzunehmen und einen Systemwechsel herbeizuführen.
Die beschuldigte Ex-Abgeordnete wies jedoch entschieden zurück, jemals konkrete Pläne formuliert oder das Parlamentsgebäude erkundet zu haben. „Die Allianz sollte alles machen,“ betonte Malsack-Winkemann und verwies auf die weltanschaulichen Überzeugungen innerhalb der Gruppe, die von einem fiktiven globalen Militärbündnis ausging, das eine bevorstehende Systemveränderung herbeiführen könnte.
Interne Konflikte innerhalb der Gruppe
Im Verlauf ihrer Aussage widmete sich Malsack-Winkemann auch internen Differenzen innerhalb der Gruppe, insbesondere mit Rüdiger von Pescatore. Dieser wird als der mutmaßliche Führer des militärischen Arms der Vereinigung angesehen. „Stichwort Feuer und Wasser – das passt nicht,“ beschrieb sie ihre Meinungsverschiedenheiten mit ihm. Sie ließ durchblicken, dass er möglicherweise beabsichtigte, sie aus der Gruppe auszuschließen.
Im Frankfurter Verfahren steht Malsack-Winkemann zusammen mit acht weiteren Beschuldigten im Fokus, denen vorgeworfen wird, Teil einer terroristischen Vereinigung zu sein oder diese unterstützt zu haben. Insgesamt sind in diesem weitreichenden Fall mit parallel laufenden Prozessen in München und Stuttgart etwa 26 mutmaßliche Verschwörer betroffen. Wie im deutschen Rechtssystem üblich, gilt für alle Beschuldigten die Unschuldsvermutung bis zur endgültigen Entscheidung.
Der Prozess wird am Dienstag, dem 3. September, fortgesetzt und weitere Zeugen werden erwartet.
– NAG