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Berliner Datenschutzbericht: Mehr als 500 Millionen Euro Strafen!

Im Berliner Datenschutzbericht 2023 wurden über 549.000 Euro Bußgelder wegen schwerwiegender Datenschutzverstöße verhängt, darunter eine Bank, die einen Kreditantrag geheim hielt, und ein Kulturunternehmen, das Gesundheitsdaten seiner Angestellten sammelte, während die Berliner Datenschutzbeauftragte gleichzeitig wichtige Strafen gegen große Online-Plattformen wie Tiktok durchsetzte!

In Berlin stehen Datenschutzthemen erneut im Fokus. Der jüngst veröffentlichte Datenschutzbericht 2023 zeigt, dass im vergangenen Jahr hohe Bußgelder verhängt wurden. Insgesamt summieren sich die Strafen auf 549.410 Euro, was die Stadt in den Mittelpunkt von Datenschutzdiskussionen rückt.

Ein besonders auffälliger Fall betrifft eine Bank, die mit einer Strafe von 300.000 Euro belegt wurde, weil sie einem Kunden keine Erklärung für die Ablehnung seines Kreditantrags liefern wollte. Ein weiteres Unternehmen, ein Kulturinstitut, musste 215.000 Euro zahlen, da es Daten über die Gesundheit seiner Angestellten gesammelt hatte, ohne die notwendigen Auflagen zu erfüllen.

Schwerwiegende Datenschutzverletzungen

Ein bedeutendes Bußgeld in Höhe von 345 Millionen Euro verhängte die irische Datenschutzbehörde gegen die Social-Media-Plattform Tiktok. Die Berliner Datenschutzbeauftragte, Meike Kamp, teilte mit, dass ihre Behörde entscheidend an dieser Maßnahme beteiligt war. Tiktok hatte ohne geeignete Informationen Inhalte von Minderjährigen veröffentlicht, was die Brisanz des Themas unterstreicht.

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Zu den schockierendsten Verstößen zählen jedoch die Aktionen von Polizeibeamten, die die Polizeidatenbank Poliks privat nutzten. In 35 Fällen wurden Verfahren eingeleitet, und in 32 dieser Fälle wurden bereits Bußgelder verhängt. Die Beamten hatten die Datenbank beispielsweise genutzt, um persönliche Informationen über Ex-Partner oder Bekannte zu erhalten und missbrauchten ihre Befugnisse für private Zwecke.

Vorausschauender Datenschutz

Um zukünftigen Datenschutzverletzungen vorzubeugen, hat Meike Kamp einen neuen Leitfaden für die Verwaltung erstellt, der bei der Digitalisierung öffentlicher Verfahren helfen soll. Dieser Leitfaden soll den Behörden eine Art „Blaupause“ bieten, um zu gewährleisten, dass Datenschutzaspekte bereits in der Planungsphase berücksichtigt werden. Ziel ist es, die mühsamen Nacharbeiten zu vermeiden, die in der Vergangenheit häufig nach der Einführung digitaler Prozesse nötig waren, wenn der Datenschutz nicht beachtet wurde.

Die Berliner Datenschutzbeauftragte betont, dass es unerlässlich ist, den Datenschutz aktiv zu fördern, gerade in einer Zeit, in der digitale Verfahren und Künstliche Intelligenz zunehmend in öffentlichen Verwaltungen Einzug halten. Durch frühzeitige Planung und klare Richtlinien hofft man, rechtliche Konflikte und hohe Bußgelder in Zukunft zu vermeiden.

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Für detailliertere Informationen zu den aufgedeckten Fällen und den neuen Richtlinien bietet der Bericht auf www.rbb24.de weitere Einblicke.

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