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Berlin im Sozialversicherungs-Dilemma: Mehr Mitbestimmung gefordert!

In Berlin fordert der Bundeswahlbeauftragte Peter Weiß eine Verankerung der sozialen Selbstverwaltung im Grundgesetz, damit die 52 Millionen Versicherten endlich mehr Mitsprache bei den Sozialversicherungen und deren Milliardenverwendung erhalten – denn einfach so weitermachen geht nicht!

Peter Weiß, der Bundeswahlbeauftragte und frühere CDU-Bundestagsabgeordnete, setzt sich für eine fundamentale Veränderung im deutschen Sozialrecht ein. Er plädiert für eine Verankerung der sozialen Selbstverwaltung im Grundgesetz. Dies bedeutet, dass die Gremien, die die sozialen Sicherungssysteme verwalten, ein rechtlich gesichertes Mitspracherecht erhalten sollen. „Das bisherige System lässt sich nicht einfach so weiterführen“, betont Weiß und fordert eine Reform, die den Versicherten mehr Einfluss auf die Gestaltung der Sozialversicherungen gibt.

Die aktuellen Sozialwahlen haben gezeigt, dass es in der Handlungsbereitschaft der Versicherten hapert. Obwohl rund 52 Millionen Menschen wahlberechtigt waren, nahm lediglich ein Fünftel von ihnen teil. Dies stellt einen Rückgang von beinahe 8 Prozentpunkten im Vergleich zu den Wahlen 2017 dar. Um diese Krise in der Beteiligung zu überwinden, ist mehr Mitsprache nötig, so Weiß.

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Ein neuer Ansatz für die Sozialversicherung

Weiß fordert ganz konkret, dass die Selbstverwaltungsgremien der bestehenden Anstalten und Körperschaften des öffentlichen Rechts, die die Kranken-, Arbeitslosen-, Renten- und Unfallversicherung betreuen, ebenfalls den Verfassungsrang erhalten sollen. Damit stellt er die Frage: Wie viel Mitbestimmung brauchen die Versicherten tatsächlich, um die Leistungen und die Verwendung der Beitragsgelder aktiv mitgestalten zu können?

Die Mängel in der gegenwärtigen Möglichkeit der Einflussnahme durch die Versicherten sind unübersehbar. Insbesondere in der Vergangenheit hatten politische Entscheidungen oft eine größere Bedeutung, als die Meinungen der versicherten Bürger. „Die Realität sieht weiterhin so aus, dass viele zentrale Entscheidungen bereits weit im Voraus vom Gesetzgeber gefallen sind“, sagt Weiß. Die neue Initiative könnte dazu führen, dass Versicherten eine Wahl angeboten wird, die sie selbst entscheiden können.

Potenzial für spannende Wahlkämpfe

Die Autoren des Abschlussberichts der letzten Sozialwahlen sind sich einig: Die Frage der sozialen Selbstverwaltung birgt das Potenzial für spannende Wahlkämpfe. Die Wahlberechtigten könnten vor der Entscheidung stehen, zwischen verschiedenen Varianten von Leistungen, Selbstbehalten und der Auswahl an Leistungserbringern zu wählen, während gleichzeitig ihre Beitragslast sinkt. Diese Thematik würde nicht nur die Wahlbeteiligung erhöhen, sondern auch die Debatte um die Sozialsysteme beleben.

Laut Weiß könnte auf diese Weise ein dynamischer Wahlkampf entstehen, bei dem die Versicherten klar ihre Bedürfnisse und Prioritäten formulieren können. Wer weiß, vielleicht erleben wir in Zukunft eine rege Teilnahme an den Wahlen, wenn die Menschen spüren, dass ihre Stimme einen tatsächlichen Einfluss auf die soziale Gestaltung ihres Lebens hat. Mehr Informationen dazu bietet www.nordbayern.de.

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