Behörde versagt: Mörder von Liana nicht abgeschoben – die Hintergründe!

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Ein irakischer Verdächtiger wurde nach einem Tötungsdelikt an Liana K. in Niedersachsen nicht abgeschoben, da die Behörde fehlerhafte Akten lieferte.

Ein irakischer Verdächtiger wurde nach einem Tötungsdelikt an Liana K. in Niedersachsen nicht abgeschoben, da die Behörde fehlerhafte Akten lieferte.
Ein irakischer Verdächtiger wurde nach einem Tötungsdelikt an Liana K. in Niedersachsen nicht abgeschoben, da die Behörde fehlerhafte Akten lieferte.

Behörde versagt: Mörder von Liana nicht abgeschoben – die Hintergründe!

In einem alarmierenden Fall von versäumter Abschiebung wurde der 31-jährige Iraker Muhammad A. verdächtigt, am 11. August 2025 die 16-jährige Liana K. getötet zu haben. A., der aufgrund eines Haftbefehls festgenommen wurde, war ein bekannter Asylbewerber, dessen Abschiebung nach Litauen bereits im Oktober 2022 von Deutschland beantragt worden war. Dieses Vorhaben scheiterte jedoch an einer mangelnden rechtlichen Grundlage.

Die Ausländerbehörde plante, A. in Abschiebehaft zu nehmen. Doch am 20. Juli 2025 wurde er aufgrund eines formal unzulässigen Haftantrags freigelassen. Die Behörde hatte dabei auf eine falsche Aktenseite verwiesen und konnte keine ausreichende Begründung für eine „erhebliche Fluchtgefahr“ liefern. Die Ministerin für Inneres, Daniela Behrens (SPD), kündigte an, den Fall aufzuarbeiten und die Hintergründe zu klären. Diese Situation wirft Fragen hinsichtlich der Effizienz und Genauigkeit der deutschen Ausländerbehörden auf.

Hintergründe zur Abschiebung

Abschiebungen in Deutschland sind gesetzlich geregelt und dienen der Zwangsmaßnahme zur Beendigung des Aufenthalts von Personen ohne Aufenthaltsrecht. Die Entscheidung zur Abschiebung wird in der Regel durch die Ausländerbehörde mit einer schriftlichen Mitteilung getroffen, die auch eine Frist für eine freiwillige Ausreise enthält. Falls diese Frist nicht eingehalten wird, können die betroffenen Personen einen rechtlichen Einspruch gegen die Entscheidung einlegen. Bei fehlgeschlagenem Einspruch ist ein Zwang zur Abschiebung möglich, was auch für Muhammad A. relevant war, das ihm jedoch zunächst gelang, den rechtlichen Prozess zu seinem Vorteil zu nutzen. Das Verwaltungsgericht Göttingen hatte seiner Klage anfänglich stattgegeben.

Die Abschiebung ist nicht nur ein einheitlicher Prozess. Es existieren verschiedene Formen, darunter die kontrollierte Ausreise und die begleitete Abschiebung, die jeweils von der Kooperationsbereitschaft der Betroffenen abhängen. Davon abzugrenzen sind ein Abschiebungsverbot aus humanitären oder völkerrechtlichen Gründen sowie die Möglichkeit einer Duldung, die jedoch keinen rechtmäßigen Aufenthalt gewährt.

Akute Situation und Polizeieinsätze

Während er in Deutschland lebte, tauchte A. immer wieder im Polizeibericht auf. Am 11. August 2025 beschäftigte er die Polizei dreimal, ohne festgenommen zu werden. Schließlich wurde er in einem Grenzdurchgangslager als randalierender Mann erkannt und vorübergehend in eine psychiatrische Einrichtung gebracht. Am selben Tag führte er die Beamten zu der regungslosen Leiche von Liana K. und behauptete, sie sei von einem Güterzug erfasst worden. Dieses tragische Ereignis wird nun im Innenausschuss des niedersächsischen Landtags behandelt, wobei Behrens nur eine Abteilungsleiterin zur Anhörung schicken wird.

In einem größeren Kontext stehen die Zahlen der Abschiebungen in Deutschland. Im Jahr 2024 wurden insgesamt 20.084 Menschen abgeschoben, was zeigt, dass die Problematik der Abschiebungsmaßnahmen und deren Durchführung nach wie vor aktuell ist. Im Hinblick auf die Herkunftsländer waren 2023 hauptsächlich Personen aus Georgien, der Türkei, Afghanistan und Nordmazedonien betroffen, auch irakische Staatsangehörige waren darunter.

Die Tragödie rund um Liana K. ist ein eindrückliches Beispiel für die komplexen Herausforderungen im Bereich der Migration und Völkerrecht in Deutschland. Die Aufarbeitung der Zustände, die zu dieser Situation führten, wird eine zentrale Rolle in den kommenden politischen Diskussionen spielen.