Auf der Autobahn A7, die zwischen Feuchtwangen-West in Bayern und Aalen/Oberkochen in Baden-Württemberg verläuft, hat ein Tempolimit für Motorräder für Aufregung gesorgt. Seit Mitte August 2024 durften Autos mit einer Geschwindigkeit von bis zu 120 km/h unterwegs sein, während für Motorräder eine Beschränkung auf lediglich 80 km/h galt. Begründet wurde diese Regelung mit erheblichen Schäden an der Fahrbahndecke, die eine Gefahr für Motorradfahrer darstellen könnten.
Am Mittwoch, den 18. September, kam jedoch die überraschende Nachricht, dass dieses umstrittene Tempolimit für Motorräder ohne große Ankündigung aufgehoben wurde, wie von einem Sprecher der Autobahn GmbH Südbayern bestätigt. Der Grund für die frühere Maßnahme, die besonders kritisiert wurde, war der schlechte Zustand der Straße. Bei höheren Geschwindigkeiten könnten sich gefährliche Situationen ergeben, besonders für Motorradfahrer.
Hintergrund der Tempolimit-Änderung
Ursprünglich wurde das Tempolimit eingeführt, um die Sicherheit auf dieser stark befahrenen Strecke zu erhöhen. Man befürchtete, dass Fahrer von Motorrädern die gefahrenträchtigen Schadstellen zu spät erkennen könnten. Diese Maßnahme stieß jedoch auf große Skepsis. Motorräder wurden in eine schädliche Zone zwischen Lkw verwiesen, wo sie auf einer stark abgenutzten Spur bewegen mussten, während Autos deutlich schneller fahren durften. Dies führte in der Praxis zu potenziell gefährlicheren Situationen, insbesondere durch aggressive Autofahrer, die viele Motorradfahrer beim Überholen bedrängten.
MOTORRAD, ein bekanntes Fachmagazin, hatte bereits auf die potenziellen Gefahren hingewiesen und die Autobahn GmbH um eine erneute Überprüfung der Regelung gebeten. Die Behörde hatte anfangs keine Stellung zu den Bedenken genommen, bis schließlich der Druck der Öffentlichkeit und die Beschwerden des Bundesverbands der Motorradfahrer (BVDM) Wirkung zeigten.
Reaktionen und zukünftige Planungen
Der Bundesverband der Motorradfahrer hat zwischenzeitlich rechtliche Schritte in Betracht gezogen. Ein auf Verkehrsrecht spezialisierter Anwalt wurde eingebunden, um die Autobahn GmbH zu einer einheitlichen Geschwindigkeitsregelung für alle Verkehrsteilnehmer zu bewegen. Die BVDM-Vertreter erklärten, dass eine Klage gegen das ungleiche Tempolimit unausweichlich gewesen wäre, sollten ihre Forderungen nicht erfüllt werden. In einem Statement betonte Michael Wilczynski, ein Ansprechpartner des BVDM für Streckensperrungen, die Wichtigkeit einer einheitlichen Regelung: „Wenn das Tempolimit für alle gleich ist, dann können wir gut damit leben.“
Die Autobahn GmbH hatte zudem angekündigt, dass langfristig eine grundlegende Sanierung der Fahrbahn geplant sei, da der Zustand der alten Betonfahrbahn zwischen Feuchtwangen-West und Aalen-Oberkochen nicht mehr den nötigen Standards entspreche. Es bleibt jedoch ungewiss, wann genau diese Arbeiten beginnen werden.