Nach 31 Jahren der Ungewissheit wurde nun endlich ein Urteil im Mordfall der 13-jährigen Sabine F. gefällt. Am 15. Dezember 1993 wurde das Mädchen auf einem Reiterhof in Karlstadt-Wiesenfeld gewaltsam zu Tode gebracht und anschließend in einer Güllegrube entsorgt. Das Landgericht Würzburg verurteilte den heute 48-jährigen E., von dem angenommen wird, dass er zur Tatzeit erst 17 Jahre alt war, zu einer Jugendstrafe von sechs Jahren und sechs Monaten wegen Mordes. Wie die Main-Echo berichtete, kommentierte die Mutter des Opfers das Urteil mit den Worten: „Das ist mein nachträgliches Geburtstagsgeschenk.“ Doch die Verteidigung plant bereits eine Revision beim Bundesgerichtshof.
Die mutmaßlichen Abläufe der Tat wurden von dem Vorsitzenden Richter Thomas Schuster ausführlich dargelegt. In mehr als zwei Stunden nahm er elf verschiedene Tatvarianten unter die Lupe. Am wahrscheinlichsten sei es, dass E. Sabine unter einem Vorwand in die Scheune gelockt habe, um ihre Hilfe bei etwas zu erbitten. Nachdem sie sich jedoch gegen seine sexuellen Avancen gewehrt habe, kam es zu dem brutalen Übergriff, bei dem das Mädchen erstickt wurde. Der Richter stellte fest, dass die Tötung durch die „unendliche Dauer“ des Würgens belegt sei. Die Süddeutsche Zeitung verdeutlichte, dass sowohl DNA-Spuren des Angeklagten als auch sein Verhalten nach dem Verbrechen ihn stark belasten.
Der Prozess war ein langwieriges Unterfangen, bei dem fast 100 Zeugen vernommen wurden. Der Richter erkannte, dass die Ermittlungen nicht bis ins kleinste Detail rekonstruierbar sind, aber es gibt keinen Zweifel, dass E. der Mörder ist. Obwohl die Staatsanwaltschaft eine höhere Strafe gefordert hatte, fiel das Urteil geringer aus, was die Verteidigung als blitzsauber betrachtet. Überraschung über das Urteil gab es auf beiden Seiten, und es bleibt abzuwarten, ob der Bundesgerichtshof die Entscheidung aufrechterhalten oder revidieren wird.
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