Im Fall um die brutale Tötung der 13-jährigen Sabine, die vor mehr als 31 Jahren auf einem Reiterhof in Karlstadt-Wiesenfeld (Landkreis Main-Spessart) ermordet wurde, wird die Brisanz des Gerichtsprozesses am Landgericht Würzburg immer greifbarer. Am 15. Dezember 1993 wurde Sabine gewürgt, sexuell missbraucht und ihr Körper später in einer Güllegrube entsorgt. Am Freitag, dem 20. Dezember, wird nun das Urteil erwartet, nachdem die Staatsanwaltschaft und die Nebenklage Mord für erwiesen hielten. Der nun 48-jährige Angeklagte, der zur Tatzeit erst 17 Jahre alt war, sieht sich möglichen Konsequenzen des Jugendstrafrechts gegenüber, sollte er schuldig gesprochen werden. Die Verteidigung plädiert jedoch auf Freispruch und stellt die Schuldfrage in Zweifel.
Eine Schicksalsfrage im Gerichtssaal
Die Beweisführung gestaltet sich schwierig, wie die Verteidigung ausführt. Anwalt Hans-Jochen Schrepfer argumentiert, dass nicht nachgewiesen werden könne, dass sein Mandant für den Tod von Sabine verantwortet sei. Er verweist darauf, dass es mehrere Varianten geben könne, was tatsächlich passiert ist. Unterdessen bestehen die Staatsanwaltschaft und die Nebenklage auf der Annahme, dass der Angeklagte Sabine in die Scheune gelockt, ihr dort den schrecklichen Übergriff angetan und sie schließlich getötet habe. In diesem sogenannten Cold Case muss das Gericht nun klären, ob die ermittelten DNA-Spuren, die etwa an der Innenseite ihrer Jeans gefunden wurden, ausreichend sind, um einen Mordnachweis zu führen, da alle anderen Delikte bereits verjährt sind, wie auch stern.de berichtet.
Ein Freispruch würde bedeuten, dass der Angeklagte nicht für den Mord an Sabine zur Rechenschaft gezogen werden kann. Sollten dem Gericht die Beweise jedoch genügen, wird ein Urteil mit Strafzumessung erwartet. Angesichts der langen Zeitspanne seit der Tat bleibt die Frage der Verjährung prägnant. Eine Verurteilung könnte unter Umständen die letzte Chance sein, Gerechtigkeit für das damals noch lebende Mädchen und die Familie zu schaffen. Die Öffentlichkeit wird von dem Prozess ausgeschlossen, was die Spannung zusätzlich erhöht, da nur wenige Pressevertreter Zugang erhalten, berichtet merkur.de.
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