BayernNeustadt an der Waldnaab

Wölfe in Bayern: Neue Gebietsregeln und Herdenschutzpflicht ab 2024

Bayern hat die Wolfsgebiete neu definiert, und das hat es in sich! Mit der aktuellen Veröffentlichung im Bayerischen Ministerialblatt wird jetzt offiziell festgelegt, wo die Wölfe in Bayern ihr Unwesen treiben. Diese Regelung ist Teil der „Ausgleichsregelung Große Beutegreifer“ und sorgt dafür, dass betroffene Landwirte bei Schäden an ihren Nutztieren entschädigt werden können. Die neue Karte zeigt, dass die Wolfsgebiete sich von Grafenwöhr über den Köschinger Forst bis zur Region Zella-Rhön erstrecken – ein echtes Wildnis-Abenteuer für die Region!

Die aufregendsten Veränderungen? Der Köschinger Forst wird jetzt erstmals als Wolfsgebiet ausgewiesen! Hier müssen Landwirte besondere Herdenschutzmaßnahmen ergreifen, um ihre Tiere zu schützen. Doch das ist nicht alles: Das Wolfsgebiet um Grafenwöhr hat sich nach Nordwesten erheblich vergrößert, während die Region Zella-Rhön aus der Liste der Wolfsgebiete gestrichen wurde, da dort im Monitoringjahr 2023/2024 keine standorttreuen Wölfe nachgewiesen werden konnten. Ein klarer Sieg für die Wölfe, aber auch ein Weckruf für die Nutztierhalter!

Wichtige Informationen für Nutztierhalter

Ab dem 1. November 2024 wird der Schadensausgleich nur noch gewährt, wenn die Nutztierhalter ihre Herden mit geeigneten Schutzmaßnahmen wie wolfsabweisenden Zäunen sichern. Das Bayerische Landesamt für Umwelt (LfU) warnt die betroffenen Landwirte, sich frühzeitig über effektive Herdenschutzmaßnahmen zu informieren, um ihre Tiere zu schützen und Ansprüche auf Schadensausgleich geltend machen zu können. In den neu ausgewiesenen Wolfsgebieten gilt eine Übergangsfrist von einem Jahr – danach wird’s ernst!

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Die Klassifizierung der Wolfsgebiete basiert auf strengen Monitoring-Daten. Ein Wolf oder ein Wolfsrudel gilt als „standorttreu“, wenn sie über sechs Monate in einem Gebiet nachgewiesen werden. Wenn in einem Jahr keine Wölfe nachgewiesen werden, entfällt die Einstufung als Wolfsgebiet. Die Wölfe sind also ständig auf der Hut, und die Nutztierhalter müssen es auch sein!

Quelle/Referenz
oberpfalz24.de

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