Die Bayerischen Staatsforsten (BaySF) sorgen für Aufregung und Erleichterung zugleich! In einem bemerkenswerten Schritt verzichten sie bei der Vergabe von Zuschlägen für Windkraftanlagen auf die bürokratischen Hürden des Vergabeverfahrens – und das in bestimmten Ausnahmefällen! Ein Sprecher der Staatsforsten erklärte, dass wenn Staatswaldflächen zwar geeignet sind, jedoch für eigenständige Projekte zu klein sind, ein schnellerer Weg zur Umsetzung der Windkraft möglich wird.
Fantasievolle Entwicklungen könnten in der windigen Zukunft auf uns warten! Stellen Sie sich vor: Ein Windpark, der auf fremdem Grundstück eingeplant ist, braucht nur einige Windkraftanlagen in angrenzenden Staatswaldflächen. Genau hier greift die neue Regelung! Statt eines aufwendigen Auswahlverfahrens wird ein Vertrag zu marktkonformen Bedingungen direkt mit dem Projektentwickler ausgehandelt. Aber Vorsicht! Diese Ausnahmen sind nicht die Norm und müssen immer noch gründlich geprüft werden.
Von der Theorie zur Praxis
Martin Stümpfig, der energiepolitische Sprecher der Grünen im Landtag, sieht darin eine großartige Chance für Bayern. Der erste Praxisfall befindet sich bereits im Landkreis Ansbach, in der Gemeinde Leutershausen, wo Staatsforstenflächen im Besitz der Kommune liegen. Diese Vereinfachung könnte die Projektentwicklung enorm beschleunigen und sicherstellen, dass sie im Sinne der Gemeinde erfolgt. „Das ist ein riesiger Gewinn für zahlreiche andere Kommunen“, jubelt Stümpfig.
Doch es gibt auch Bedenken. Stümpfig mahnt zur Vorsicht, dass die Staatsforsten keine überhöhten Pachtforderungen stellen, da dies möglicherweise zum Scheitern solcher Projekte führen könnte. Immerhin begann die BaySF erst 2023 mit umfangreichen Ausschreibungsverfahren, wo die finanziell besten Angebote übermäßig bevorzugt werden. Diese neue Praxis könnte jedoch einen frischen Wind in die angestaubten Vergaberichtlinien bringen!