Im Landkreis Weilheim-Schongau stehen erhebliche Veränderungen in der Müllgebührenstruktur bevor. Ab dem kommenden Jahr müssen die Bürger tiefer in die Tasche greifen, denn die Müllgebühren steigen um rund 35 Prozent – das erste Mal seit 30 Jahren. Diese drastische Erhöhung wird im Kreisausschuss als notwendig erachtet, um ein Gebührenniveau zu erreichen, das zuletzt im Jahr 2008 bestand. Landrätin Andrea Jochner-Weiß betonte, dass der Landkreis über viele Jahre die günstigsten Müllgebühren in der Region hatte und auch nach der Anhebung noch im Vergleich günstig bleiben wird.
Die tatsächlichen finanziellen Auswirkungen treffen insbesondere Vier-Personen-Haushalte, die für die Müllentsorgung ab 2025 mit einem Anstieg der Gebühren rechnen müssen. Laut dem stellvertretenden Kreiskämmerer Matthias Brugger wird sich die Grundgebühr für diese Haushalte von 3,50 Euro auf 5 Euro pro Monat erhöhen. Zusätzlich steigen die Kosten für die Restmüll- und Biotonne deutlich, was für viele Bürger eine erhebliche monatliche Belastung bedeutet.
Steigende Energiekosten und Unsicherheiten bei Kalkulationen
Die Erhöhung der Müllgebühren spiegelt die wirtschaftlichen Realitäten wider, die in den letzten Jahren entstanden sind. Eine Inflationsrate von 16 Prozent in den vergangenen vier Jahren sowie steigende Energiekosten und Transportkosten haben zur Notwendigkeit dieser Preisanpassung beigetragen. Besonders die kommende CO2-Abgabe, die ab kommenden Jahr in einer variablen Höhe an einer Börse gehandelt werden soll, sorgt zusätzlich für Unsicherheiten bei der Kalkulation der Müllgebühren. Brugger wies darauf hin, dass diese variable Kostenstruktur eine präzise Kalkulation für längere Zeiträume unmöglich macht. Daher wird die neue Abfallgebührensatzung nur für zwei Jahre gelten, anstatt wie bisher für vier.
Besonders heikel bleibt in der Diskussion die Möglichkeit von illegalen Müllablagerungen. Nach den Ausführungen von Vize-Kreiskämmerer Brugger ist die Abholung von Sperrmüll auf Anfrage weiterhin möglich, jedoch müssen die Bürger dafür die Kosten tragen. Dies reagiert auf Bedenken, die Schongaus Bürgermeister Falk Sluyterman geäußert hat, der auf die illegale Ablagerung von Sperrmüll um Wertstoffcontainer hingewiesen hat. Er hatte vorgeschlagen, eine regelmäßige Sperrmüllsammlung anzubieten, um die rechtmäßige Entsorgung zu erleichtern.
Landrätin Jochner-Weiß stellte jedoch klar, dass eine flächendeckende Sperrmüllabfuhr die Müllgebühren potenziell verdoppeln oder verdreifachen könnte – ein Risiko, das viele Menschen nicht bereit sind zu tragen. Sie warnte auch vor den strengen Strafen, die drohen, wenn jemand beim illegalen Entsorgen von Sperrmüll erwischt wird. Während die Abfallwirtschaftssatzung und die Veränderungen in der Müllgebühr aktiv diskutiert werden, bleibt die Verantwortung für die korrekte Entsorgung am Ende in den Händen der Bürger.
Die bevorstehenden Änderungen in der Abfallwirtschaft des Landkreises sind jedoch nicht nur eine Frage der Gebühren, sondern auch der Einhaltung von Vorschriften. Eine Einigung im Kreisausschuss war einstimmig, und während viele der neuen Regelungen nun auf dem Tisch liegen, bleibt abzuwarten, wie diese Veränderungen von der Bevölkerung angenommen werden.