In Weiden sorgt ein 27-jähriger Soldat der Bundeswehr für Aufmerksamkeit in der Justiz. Der junge Mann, der seit fünf Jahren im Dienst ist, hat sich offenbar geweigert, an einem Sammeltermin für die Grippeimpfung teilzunehmen. Stattdessen landete der Fall vor dem Landgericht, was zeigt, wie ernst die Bundeswehr eine Gehorsamsverweigerung nimmt. Laut dem Wehrstrafgesetzbuch können solche Verstöße schwerwiegende Konsequenzen haben.
Bei dem Vorfall war Major Daniel Madeheim nicht vor Ort und bezeugte, dass es nicht um den Zwang zur Impfung selbst ging, sondern um die Pflicht, zum Truppenarzt zu erscheinen. Als der Soldat beim ersten Termin nicht erschien, wurde er von einem weiblichen Hauptmann in ihr Büro bestellt, wo er erneut aufgefordert wurde, dem Befehl zu folgen. Auch beim zweiten Versuch erschien er nicht. Dies führte zur Verhängung von Disziplinarmaßnahmen, und der Soldat musste 1.400 Euro und später 2.400 Euro zahlen.
Berufungsverfahren und rechtliche Auseinandersetzungen
Das Verfahren hätte schon längst abgeschlossen sein können, doch mit der streitbaren Anwältin Beate Bahner bekam der Soldat Rückendeckung. Ihr Engagement zog sich über mehrere Verhandlungstage, in denen sie die Sympathien der Richterin strapazierte. Am Ende führte die Anwältin zum Urteil, das den Soldaten vorbestraft hätte, zu 120 Tagessätzen zu jeweils 40 Euro. Damit war die rechtliche Lage des Soldaten zusätzlich belastet.
Der Berufungsprozess am Landgericht Weiden, geleitet von Dr. Marco Heß, verlief nicht reibungslos. Bahner kritisierte die Aktenführung und verwies auf das hervorragende Zeugnis, das ihr Klient für seine achtjährige Dienstzeit erhielt. Darin wurde seine Rolle als „tragende Säule“ herausgestellt, und er wurde mit einem besonderen Coin ausgezeichnet, der ihm für „besondere Dienste während der Corona-Zeit“ verliehen wurde. Diese Auszeichnung verdeutlicht, dass der Soldat zwar in der Zeit ohne Impfung viele Möglichkeiten verpasst hat, dennoch aber von seinen Vorgesetzten geschätzt wurde.
Im Kontext der Pandemie sind Impfungen für soldatische Aufgaben von entscheidender Bedeutung. Major Madeheim erinnerte daran, dass insbesondere bei Maßnahmen im Ausland spezifische Impfungen gefordert sind und Soldaten, die diese nicht vorweisen können, nicht mehr einsetzbar sind. Dies hat auch Konsequenzen für den jungen Mann, der nach seiner Weigerung, an Impfungen teilzunehmen, nicht mehr aktiv an Einsätzen teilnehmen konnte und seine Aufgaben auf Büroarbeiten reduzierte.
Die Verhandlung, die bis in den Abend dauerte, hatte schließlich ein unerwartetes Ende: Die Berufungskammer entschied, das Verfahren einzustellen. Die Staatsanwaltschaft und die Verteidigung stimmten dabei der Entscheidung zu, und das Gericht verhängte eine Geldauflage von 2.750 Euro. Diese positive Wende kommt für den Soldaten, der inzwischen als Bauhelfer arbeitet, womöglich als Erleichterung, nichtsdestotrotz muss er auch die Anwaltskosten tragen.
Dieser Fall wirft Fragen über Gehorsam und medizinische Vorschriften innerhalb der Bundeswehr auf. Obwohl die Justiz in dieser Runde für eine gütliche Einigung gesorgt hat, bleibt die Diskussion über Impfpflichten und individuelle Freiheiten in der Bundeswehr weiterhin brisant. Details zu diesem bemerkenswerten Fall sind weiterführend bei www.oberpfalzecho.de nachzulesen.