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Mehrere Monate hat sich der Regionalverband Donau-Iller, der auch für das Unterallgäu und die Stadt Memmingen zuständig ist, mit der Frage beschäftigt, welche Flächen in der Region am besten geeignet sind, um dort neue Windräder zu bauen. Herausgekommen ist eine Liste mit 24 Flächen im Landkreis Unterallgäu und der Stadt Memmingen, die zu Vorranggebieten werden könnten. Ob sie es tatsächlich werden, hängt nicht zuletzt von dem Anhörungsverfahren ab, das jetzt begonnen hat.
Im ersten Schritt können die sogenannten Träger öffentlicher Belange, also etwa Gemeinden, Behörden und Verbände, aber auch Privatpersonen noch bis einschließlich Sonntag, 11. November, etwaige Bedenken äußern und eine Stellungnahme abgeben. Die Unterlagen zur Teilfortschreibung des Kapitels Windkraft in der Region Donau-Iller liegen unter anderem beim Regionalverband, dem Landkreis Unterallgäu und der Regierung von Schwaben öffentlich aus und können auch im Internet unter www.rvdi.de/regionalplan/beteiligungsverfahren eingesehen werden. Außerdem findet am Mittwoch, 25. September, um 17 Uhr im Forum in Mindelheim eine öffentliche Infoveranstaltung zu den geplanten Vorranggebieten statt.
Der Blick auf das Fuggerschloss in Kirchheim soll nicht durch ein Windrad gestört werden
Im Unterallgäu könnten diese im Gemeindegebiet von Amberg, Bad Grönenbach, Böhen, Breitenbrunn, Buxheim, Eppishausen, Erkheim, Ettringen, Kammlach, Kirchhaslach, Lachen, Markt Wald, Markt Rettenbach, Ottobeuren, Oberrieden, Oberschönegg, Sontheim, Stetten, Tussenhausen, Unteregg und Wolfertschwenden ausgewiesen werden. Mindelheim, Bad Wörishofen und Türkheim werden in der Planung nicht berücksichtigt und auch Kirchheim ist außen vor: Ein zunächst zwischen Tiefenried und Aspach vorgesehenes Vorranggebiet mit einer Fläche von 116 Hektar wird nicht weiterverfolgt.
Der Regionalverband begründet dies unter anderem mit einer zu erwartenden erheblichen Beeinträchtigung des Umgebungsschutzes des regionalbedeutsamen Kulturdenkmals Ensemble Kirchheim. „Trotz des überragenden öffentlichen Interesses am Ausbau der erneuerbaren Energien ist an dieser Stelle der Schutz des Denkmalbelangs höher zu gewichten“, heißt es in der Gesamtabwägung des Regionalverbands. Windräder könnten die Wahrnehmung des Denkmalensembles und dessen außergewöhnliche kulturhistorische Bedeutung beeinträchtigen. Auch die Schlösser in Kronburg und Babenhausen stehen auf der Bayerischen Denkmalliste und deshalb unter besonderem Schutz: Wie in Kirchheim dürfen im Bereich der Schlösser in bestimmten Sichtachsen keine Windräder aufgestellt werden.
Der Bau von Windrädern ist im Unterallgäu schwierig
Insgesamt umfassen die Vorranggebiete eine Fläche von rund 2200 Hektar. Das größte könnte mit rund 269 Hektar zwischen Ettringen und Markt Wald im Gebiet „Elmau“ ausgewiesen werden, wo die Planer ein sehr hohes Windpotenzial sehen. Bereits bei einer früheren Fortschreibung des Regionalplans „Nutzung der Windkraft“ wurde in diesem Bereich ein Vorranggebiet festgelegt, das nun entsprechend erweitert würde. Ebenfalls um die Erweiterung eines bereits festgelegten Vorranggebiets handelt es sich bei einer rund 182 Hektar großen Fläche im Bereich Frauenwald bei Breitenbrunn, wo Bürgermeister und Gemeinderat dem möglichen Bau von Windrädern mehr als skeptisch gegenüberstehen.
Die Vorranggebiete sollen möglichst ausgewogen im Planungsraum verteilt werden. Im Unterallgäu ist das jedoch insofern schwierig, als laut Planungsverband weite Teile des Landkreises nicht für Windkraftanlagen infrage kommen. Sei es, weil dort besonders geschützte Arten wie Rotmilian oder Schwarzstorch leben oder wegen ihrer Nähe zu den Bundeswehrstandorten Laupheim im Westen und Lagerlechfeld im Osten, wo die hohen Windräder etwaigen Tiefflügen entgegenstehen und deshalb nicht erlaubt sind.
Nach der jetzigen ersten Auslegung der Unterlagen wird die Planung – falls notwendig – entsprechend angepasst, bevor eine zweite Anhörung stattfindet. Wie der Verbandsdirektor des Regionalverbands Donau-Iller, Markus Riethe, in einem früheren Gespräch erklärt hat, muss die Planung bis spätestens Ende 2027 stehen. Andernfalls könnten beinahe überall Windräder gebaut werden – und zwar unabhängig vom Flächennutzungsplan einer Gemeinde. Solange die entsprechenden Lärmschutz-Grenzwerte eingehalten werden, gebe es dann auch keinen Mindestabstand zu einer Siedlung. Riethe bezweifelte damals, dass das im Sinne der Bürgerinnen und Bürger ist.
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Sandra Baumberger
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Landkreis Unterallgäu
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Vorranggebiet
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