Im Landkreis Traunstein hat der Zoll kürzlich eine umfassende Prüfung zur Bekämpfung von Schwarzarbeit auf einer Großbaustelle durchgeführt. Die Maßnahme hatte den Zweck, die Einhaltung der Arbeitsrechte und des Mindestlohns zu überprüfen. Insgesamt waren 24 Zöllner an diesem Einsatz beteiligt.
Während der Kontrolle trafen die Prüfer auf zehn Bauarbeiter, die mit der Entkernung eines Gebäudes beschäftigt waren. Dabei stellte sich heraus, dass es sich größtenteils um ausländische Arbeiter handelte: neun syrische Staatsbürger und ein jemenitischer Staatsbürger. Ein bedeutsames Ergebnis der Prüfung war, dass in vier Fällen die Sozialversicherungsanmeldungen erst nach der Kontrolle beim zuständigen Amt eingereicht wurden. Dies wirft Fragen zur ordnungsgemäßen Beschäftigung und dem Schutz der Arbeiter auf.
Prüfung unter schwierigen Bedingungen
Die Zöllner führten ihre Überprüfungen unter teils erschwerten Bedingungen durch. Wegen Asbestarbeiten auf der Baustelle trugen die Prüfer Atemschutzmasken, um sich selbst zu schützen. Da das Gelände weitläufig war, agierten sie in mehreren Teams, um sicherzustellen, dass sich eventuelle Arbeiter nicht der Kontrolle entziehen konnten.
Ein Dolmetscher wurde hinzugezogen, um die Kommunikation zu erleichtern, da viele Arbeiter nur begrenzt Deutsch sprachen. Sie wurden zu ihren Arbeitsverhältnissen, wie Arbeits- und Ruhezeiten, sowie zur Entlohnung und der korrekten Anmeldung zur Sozialversicherung befragt. Dabei ergaben sich in den Lohnabrechnungen Diskrepanzen im Vergleich zu den selbst geführten Stundenaufzeichnungen der Arbeiter. Insbesondere schien es, als hätten die Arbeiter mehr Stunden gearbeitet, als sie abgerechnet und bezahlt erhalten hatten.
Die Prüfungen sind ein wichtiger Schritt im Rahmen der Bemühungen, die Rechte von Arbeitern in Deutschland zu schützen und sicherzustellen, dass alle Beschäftigten fair behandelt werden. Die Ergebnisse dieser Kontrolle werden voraussichtlich weitere Maßnahmen nach sich ziehen, besonders wenn sich herausstellt, dass Fehler bei der Einhaltung des Mindestlohns oder der sozialen Absicherung vorliegen.
Die Bereitschaft des Zolls, in solch sensiblen Bereichen aktiv zu werden, wird in den kommenden Monaten genau beobachtet werden, insbesondere hinsichtlich der Konsequenzen für den Arbeitgeber und die rechtlichen Maßnahmen zur Bekämpfung von Schwarzarbeit. Details zu diesem Vorfall sind noch spärlich, jedoch meldet www.presseportal.de, dass die Ermittlungen um die Vorfälle noch andauern.