Traunstein

Mord in Wasserburg: War der Täter wirklich schuldunfähig?

Ein schockierender Mordfall erschüttert Wasserburg! Am 8. April 2024 wurde der beliebte Oberarzt Rainer Gerth brutal erstochen. Der Täter, Dominik S., hatte monatelang einen teuflischen Plan geschmiedet, um den Mediziner zu töten. Getrieben von Wahnvorstellungen, war er überzeugt, dass im kbo-Inn-Salzach-Klinikum Menschen vergiftet und grausame Experimente an Kindern durchgeführt wurden. Sein Ziel: Rainer Gerth, der für ihn die Verkörperung des Bösen darstellte.

Am besagten Tag wartete S. mit einem Küchenmesser, das er zwei Wochen zuvor in Traunreut gekauft hatte, auf Gerth. Um 18 Uhr schlug er zu und stach dem arglosen Arzt in die Brust und den Arm. Der Angriff war so brutal, dass das Messer eine Rippe durchbrach und ins Herz eindrang. Gerth schaffte es, sich noch 61 Meter in Richtung seines Büros zu schleppen, bevor er zusammenbrach. Trotz sofortiger Rettungsmaßnahmen kam jede Hilfe zu spät. Der Schock sitzt tief: Ein Vater, Bruder und Lebensgefährte wurde vor den Augen seiner Kollegen und Patienten ermordet!

Der letzte Prozesstag: Schuldunfähigkeit im Fokus

Am 19. November 2024 fand der letzte Verhandlungstag vor dem Landgericht Traunstein statt. Die zentrale Frage: War Dominik S. zum Zeitpunkt der Tat schuldunfähig? Während die Staatsanwaltschaft von einer psychischen Erkrankung ausging, forderte die Nebenklage eine genauere Prüfung seiner Einsichts- und Steuerungsfähigkeit. Anwalt Jörg Zürner betonte, dass die bloße Diagnose einer paranoiden Schizophrenie nicht automatisch zur Schuldunfähigkeit führt. Dominik S. hatte die Tat über Monate geplant und sich akribisch auf den Mord vorbereitet.

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In seinen letzten Worten bat S. um eine Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik und entschuldigte sich bei den Angehörigen von Gerth. Doch für die Familie bleibt der Schmerz unermesslich. Rainer Gerths Tochter erklärte: „Du hast unseren Papa umgebracht und uns dadurch den Boden unter den Füßen weggerissen.“ Der Vorsitzende Richter folgte schließlich dem Antrag der Staatsanwaltschaft und ordnete die Unterbringung von Dominik S. in einer psychiatrischen Klinik an, was die Frage seiner Schuldunfähigkeit endgültig klären soll.

Quelle/Referenz
ovb-online.de

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