Am 23. Juli diesen Jahres flossen ölhaltige Abwässer in den malerischen Wörthsee, was die umliegenden Umweltschützer und den Vorsitzenden der Bund-Naturschutz-Kreisgruppe Starnberg, Günter Schorn, zu scharfer Kritik an den zuständigen Behörden führte. Schorn äußerte seine Bedenken in einem offenen Brief und warf den Behörden vor, die Ernsthaftigkeit des Vorfalls zu verharmlosen und zu vertuschen. Die Details des Vorfalls werfen einen Schatten auf die Verantwortlichen und deren Maßnahmen zur Lösung des Problems.
Im Zentrum der Kontroversen steht ein Unfall, der während Reinigungsarbeiten am Ölabscheider im Bauhof der Gemeinde Wörthsee stattfand. Dabei gelangte ölhaltiges Abwasser in den Auinger Bach und subsequently in den Wörthsee. Das Vorgehen der zuständigen Behörden, die umgehend Ölsperren errichteten und vor Ort präsent waren, wurde von der Initiative für Artenvielfalt in Wörthsee von Anfang an als unzureichend bewertet.
Kritik an den Behörden und Widerlegung der Vorwürfe
Günter Schorn, der die besorgte Stimme vieler Umweltschützer vertritt, bemängelt insbesondere, dass die Behörden keinen Sachverständigen hinzuzogen, um die Situation angemessen einzuschätzen. Das Landratsamt hingegen entgegnete, dass mehrere Sachverständige vom Wasserwirtschaftsamt und der zuständigen Fachstelle anwesend waren, um die Situation zu klären. Es wird argumentiert, dass die exakte Bestimmung der Menge des ölhaltigen Abwassers nicht nur nicht möglich war, sondern auch nicht notwendig, um den Gewässerschutz sicherzustellen. Laut den Behörden handelt es sich lediglich um maximal 40 Liter ölhaltiges Abwasser und nicht um Altöl, was die Gefahr einer schweren Umweltkatastrophe erheblich mindert.
Wichtige Details zu den Maßnahmen wurden ebenfalls diskutiert. Die Ölsperren und Bindemittel wurden regelmäßig von amtlichen Sachverständigen kontrolliert und nach Notwendigkeit erneuert. Schorn behauptete, dass der Bachrand unter Einsatz eines „Hochdruck-Feuerwehrschlauches“ behandelt wurde, was auf einen unsachgemäßen Umgang hindeuten würde. Dem widerspricht das Landratsamt, welches angibt, dass ein konventionelles Sprühgerät mit nur minimalem Wasserdruck verwendet wurde.
Ein zentrales Argument von Schorn war, dass sich auf dem Gewässerboden ein gefährlicher Ölschlamm befinden sollte. Die Behörden beruhigen die Anwohner jedoch: Es gibt angeblich keinen gefährlichen Ölschlamm, da das Öl, das an den Ölsperren aufgefangen wurde, oberflächenaktiv ist, was bedeutet, dass es sich nicht in der Gewässersohle festsetzt. Ein Absaugen des Gewässerbodens wäre seiner Meinung nach nicht verhältnismäßig und könnte mehr Schaden verursachen als es nützen würde.
Zusätzlich informierte das Landratsamt über die Ergebnisse einer erneuten Ortsbesichtigung am 28. August, bei der Schöpfproben genommen wurden. Diese Besichtigungen haben ergeben, dass keine gefährlichen Verunreinigungen im Wörthsee vorhanden sind. Es wurden keine Ölschlieren oder andere verunreinigende Substanzen festgestellt, und der Gesundheitszustand des Gewässers erscheint stabil. Trotz der vorsichtigen Maßnahmen zur Gewässersicherheit, die auch Schilder und Absperrungen umfassten, bleibt das Thema unter den Anwohnern und Naturschützern kontrovers.
Die Diskussion über den Umgang mit der Umwelt und den Behörden führt zu einer differenzierten Betrachtung der Verantwortung, insbesondere zur Klärung, wer für die Kosten der notwendigen Sanierungsmaßnahmen aufkommen muss. Das Landratsamt hat klargestellt, dass der Verursacher, der für den Vorfall verantwortlich ist, auch die Kosten für die Einsatzmaßnahmen der Feuerwehr tragen muss.
Insgesamt spiegelt dieser Vorfall die Spannungen zwischen Naturschutz und Verwaltungsabläufen wider. Während die Behörden mehrmals versichern, dass keine ernsthafte Gefährdung für die Umwelt oder die menschliche Gesundheit bestanden hat, bleibt die Sorge über den Umgang mit solchen Vorfällen unter den lokalen Umweltschützern hoch. Es bleibt abzuwarten, welche langfristigen Konsequenzen diese Kontroversen für die beteiligten Parteien haben werden.
– NAG