Aufhorchen in Herrsching! Die Grundsteuer B wird drastisch erhöht – von 300 auf atemberaubende 420 Prozentpunkte! Diese Entscheidung ist am Montag einstimmig vom Gemeinderat verabschiedet worden und schlägt ein neues Kapitel in der oft als „Heilige Kuh“ bezeichneten Grundsteuerpraxis auf. Die drastische Anhebung ist notwendig, um Einnahmenverluste zu kompensieren und die Gemeindekasse für die erste Quartalszahlung im kommenden Jahr abzusichern. Kämmerin Miryam Goodwin erklärt, dass ohne eine rasche Entscheidung die alten Hebesätze ab 2025 nicht mehr gültig sein würden.
Doch es bleibt nicht nur beim Himmel stürmenden Hebesatz für die Grundsteuer B, auch die Grundsteuer A, die unbebaute Flächen betrifft, wird kräftig angehoben – von 250 auf 370 Prozentpunkte! Goodwin gibt zu, dass die Erhöhung ein „hoher Sprung“ ist, jedoch laut ihren Berechnungen müssen nur wenige Bürger mit höheren Belastungen im niedrigen vierstelligen Bereich rechnen, während viele in derselben Höhe sogar weniger bezahlen könnten. Drei Viertel der Steuerpflichtigen werden nur mit Veränderungen im zweistelligen Bereich konfrontiert.
Pläne und Vorschläge im Gemeinderat
Die Neuregelung bewertet künftig Grundstücke nicht nach Wert, sondern allein nach Fläche – eine Änderung, die Eigentümer in ganz Bayern betrifft! Die Kämmerin hat alarmiert festgestellt, dass die neue Bewertung möglicherweise zu Mindereinnahmen für Herrsching führen könnte. Daher die Entscheidung, den Hebesatz auf 420 Prozentpunkte zu erhöhen! Während Christoph Welsch von den Grünen alternative Vorschläge ins Spiel brachte, fand er keine Unterstützer. So beschloss man die Erhöhung einstimmig, die Herrsching gemeinsam mit Wörthsee als eine der ersten Gemeinden umsetzt. Die Überprüfung der Hebesätze soll künftig jährlich erfolgen.
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