Starnberg

Bürgermeister schlägt Alarm: Campingverbot in Stegen gegen Wildcamper!

Campingverbot auf dem Ausweichparkplatz in Stegen: Nach einem chilligen Sommer voller wild campender Wohnmobilreisender hat der Gemeinderat von Inning jetzt die Notbremse gezogen und verbietet das Campen, um ärgerliche Anblicke und hohe Bußgelder zu vermeiden!

Die Gemeinde Inning in Bayern hat kürzlich entschieden, einen Campingverbot für den Ausweichparkplatz in Stegen einzuführen. Diese Maßnahme folgt auf eine Woche, in der Wohnmobilreisende den Parkplatz besetzt hielten, was Bürgermeister Walter Bleimaier und den Gemeinderat zum Handeln veranlasste.

Der besagte Parkplatz, gelegen an der Staatsstraße nach Eching, war in diesen Sommermonaten sehr frequentiert. Wie Bleimaier berichtete, hatten sich einige Camper dort niedergelassen und ihre Fahrzeuge über Nacht stehen lassen, ohne dass es eine klare Regelung gab. Dies führte dazu, dass die Gemeinde ein Nachtparkverbot oder ein generelles Campingverbot besprach. Letztendlich entschieden sie sich für das Campingverbot ausschließlich auf dem Ausweichparkplatz.

Die Hintergründe des Verbot

Camping, im klassischen Sinne, bezieht sich auf das Zelten oder das Leben auf Zeltplätzen, während der Begriff „Camper“ mittlerweile oft für Wohnmobile verwendet wird. Seit der Pandemie hat die Anzahl dieser Fahrzeuge stark zugenommen. Jedoch ist das Übernachten außerhalb von festgelegten Stellplätzen in Deutschland normalerweise verboten, da offizielle Campingplätze verschiedenste Versorgungsmöglichkeiten, wie sanitäre Anlagen, bieten — etwas, das in Stegen nicht gegeben ist. Die ungeschriebenen Regeln besagen, dass Camper ohne Verbotsschild auf einem Parkplatz bis zu einer Nacht bleiben dürfen, um ihre Fahrtüchtigkeit wiederherzustellen.

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Ein Problem, das die Gemeinde hatte, war, dass einige Reisende ignorierten, dass das Aufstellen von Vorzelten und das Auslegen von Campingmöbeln nicht erlaubt ist. Die Szene, die sich hinter der Skaterbahn abspielte, war für die Anwohner unangenehm und wurde als „kein schöner Anblick“ beschrieben. Dies führte zu einem Umsetzungsproblem für die Gemeinde, wie Yannik Krüger (CSU) es nannte.

Ursprünglich hatte die Polizei vorgeschlagen, physische Einschränkungen wie Höhenbalken einzuführen, doch die Gemeinde war mit dieser Lösung nicht einverstanden, da sie auch andere Verkehrsteilnehmer, wie Busse oder landwirtschaftliche Fahrzeuge, ausschließen würde. Im Gegensatz dazu wurde das neue Campingverbot als praktikable Lösung angesehen. Mit dieser neuen Regelung dürfen Camper zwar weiterhin auf dem Parkplatz parken, jedoch ist das Aufstellen von Stühlen und anderen campingtypischen Einrichtungen nicht gestattet.

Konsequenzen bei Verstößen

Für die Gemeinde ist es wichtig zu wissen, dass ein einmaliges Übernachten in einem Wohnmobil unter diesen Umständen in der Regel keine Strafe nach sich zieht. Sollten jedoch Camper weiterhin gegen das neue Verbot verstoßen und mehrere Nächte in campingähnlicher Weise übernachten, können die Bußgelder in Deutschland zwischen 10 und 2500 Euro variieren, je nach Bundesland. In Bayern sind die Strafen besonders hoch, was bedeutet, dass unerlaubtes Wildcampen teuer werden kann.

Mit dem neuen Campingverbot hat die Gemeinde nun die Möglichkeit, gegen unerwünschte Aufenthalte vorzugehen, was zuvor ohne diese Regelung nicht wirklich möglich war. Die Entscheidung des Gemeinderates zeigt, dass immer mehr Gemeinden die Herausforderungen in Bezug auf das steigende Camperaufkommen ernst nehmen und aktiv daran arbeiten, geeignete Lösungen zu finden.

Für weitere Informationen zu diesem Thema bietet ein der Artikel auf www.merkur.de detaillierte Einblicke.

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