Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) am Hauptzollamt Schweinfurt hat kürzlich eines der größten Prüfungsprojekte zur Bekämpfung von Schwarzarbeit in Deutschland durchgeführt. Am vergangenen Donnerstag setzten 117 Beamte des Zolls ihre umfangreiche Kontrolle ein, um die Einhaltung des Mindestlohns und die rechtmäßige Beschäftigung in verschiedenen Branchen sicherzustellen.
Insgesamt wurden 56 Betriebe in Unter- und Oberfranken auf Herz und Nieren geprüft. Die Prüfer besuchten Restaurants, Cafés, Bäckereien, Einzelhandelsgeschäfte, Kioske und Tankstellenshops, um vor Ort die Beschäftigungsverhältnisse von 145 befragten Personen zu klären.
Teil einer großen EU-Überprüfung
Diese Prüfungsmaßnahme ist nicht isoliert, sondern Teil einer umfangreichen Operation, an der 21 Länder der Europäischen Union beteiligt sind. Die Aktion, die von der Europäischen Arbeitsbehörde (ELA) koordiniert wurde, zielt darauf ab, illegale Beschäftigung und Verstöße gegen die Arbeitnehmerrechte zu identifizieren. „Vor Ort haben wir bereits 30 Ermittlungsverfahren eingeleitet, die sich überwiegend mit dem Verdacht auf illegalen Aufenthalt und illegale Beschäftigung ausländischer Mitarbeiter befassen“, erklärt Benedikt Danz, Sprecher des Hauptzollamts.
Darüber hinaus ergaben sich in 59 Fällen Hinweise auf weitere mögliche Verstöße, darunter der Verdacht auf Vorenthaltung von Arbeitsentgelt und die Nichtzahlung des gesetzlichen Mindestlohns. Diese Fälle werden nun eingehend überprüft, wobei die erhobenen Daten der Arbeitnehmer mit den Lohn- und Finanzunterlagen der entsprechenden Unternehmen abgeglichen werden.
Hintergrund zum Mindestlohn
Das Hauptzollamt Schweinfurt hat in den vergangenen Jahren intensiv gegen Verstöße gegen das Mindestlohngesetz gekämpft. Im Jahr 2022 wurden 196 Verfahren gegen Arbeitgeber eingeleitet, die gegen diese Vorschriften verstoßen hatten. Auch 2023 bleibt der Fokus auf der Überprüfung der Mindestarbeitsbedingungen und der Bekämpfung organisierter Schwarzarbeit. Die Beamten der FKS stellen immer wieder fest, dass Arbeitgeber Beschäftigte fälschlicherweise als Praktikanten, Auszubildende oder Selbständige deklarieren, um den Mindestlohn zu umgehen.
Seit der Einführung des Mindestlohngesetzes (MiLoG) in Deutschland am 1. Januar 2015 ist der gesetzliche Mindestlohn stetig gestiegen. Lag dieser zu Beginn bei 8,50 Euro brutto pro Stunde, beträgt er ab dem 1. Januar 2024 bereits 12,41 Euro brutto pro Stunde. Der Zoll führt regelmäßig Kontrollen durch, um die Einhaltung dieser Bestimmungen in verschiedenen Branchen sicherzustellen. Neben dem allgemeinen Mindestlohn gibt es auch branchenspezifische Mindestlöhne, beispielsweise in der Pflege oder der Gebäudereinigung.
Die Ergebnisse dieser Maßnahmen sind für die Verbesserung der Arbeitsbedingungen in Deutschland von wesentlicher Bedeutung und zeigen den unermüdlichen Einsatz des Zolls im Kampf gegen illegale Beschäftigung. Die Zusammenarbeit mit anderen Behörden und der Rentenversicherung stellt sicher, dass die Prüfungen umfassend und effektiv durchgeführt werden.
Für detailliertere Informationen zu diesen Aktivitäten und deren Auswirkungen können interessierte Leser die aktuelle Berichterstattung auf www.presseportal.de besuchen.