In einem bedeutsamen Fall von Einbruchdiebstahl in Schweinfurt wurde kürzlich ein Urteil gefällt. Die 1. Große Strafkammer des Landgerichts sprach zwei Männer schuldig, die bei nächtlichen Einbrüchen in Oktober letzten Jahres in der Region aktiv waren. Der 22-Jährige wurde dabei zu einer Haftstrafe von dreieinhalb Jahren verurteilt, während sein 25-jähriger Komplize eine Strafe von drei Jahren und drei Monaten erhielt. Der ältere der beiden akzeptierte das Urteil.
Den Tätern wurde vorgeworfen, in einer einzigen Nacht gleich zwei Einbrüche begangen zu haben. Dabei kam es zu einem Vorfall, in dem der jüngere Angeklagte einen 69-jährigen Mann mit einem Küchenmesser leicht verletzte. Zunächst öffneten die Männer gewaltsam eine Garage und entwendeten drei Fahrräder, mit denen sie dann das Diebesgut abtransportierten. Später brachen sie über ein aufgebrochenes Kellerfenster in ein Wohnhaus ein. Der 25-Jährige randalierte zudem in seiner Zelle, nachdem er verhaftet worden war.
Die Beute: Von Socken bis Alkohol
Die Beweisführung gegen die Angeklagten verlief vergleichsweise einfach. Beide hatten umfassende Geständnisse abgelegt. Bei ihrer Festnahme fanden die Polizeibeamten gestohlene Fahrräder und andere Wertsachen bei ihnen. So wurde der 25-Jährige auf frischer Tat ertappt, als er mit einem der geraubten Fahrräder und umfangreichem Diebesgut unterwegs war, während sein Komplize in der Unterkunft mit weiteren Beutestücken aufgegriffen wurde. Beide Männer waren zum Zeitpunkt der Taten unter dem Einfluss von Drogen.
Das Diebesgut umfasste alles, was von Wert zu sein schien: von verpackten Socken und Handtüchern bis zu Bargeld und Alkohol. Die Staatsanwaltschaft hat die Anklage wegen schweren räuberischen Diebstahls erhoben, die potenziell hohe Strafen nach sich zieht. Die Anklägerin forderte für den 22-Jährigen, der den verletzten Hausbewohner in Mitleidenschaft zog, eine Haftstrafe von fast sieben Jahren und für den älteren Angeklagten eine Strafe von sechseinhalb Jahren.
Urteilsbegründung: Fahrlässigkeit statt Vorsatz
Die Verteidigung stellte eine mildere Strafe in Aussicht und plädierte für eine Bewährungsstrafe von maximal zwei Jahren für den jüngeren Angeklagten. Der Anwalt des älteren Täters hielt ebenfalls die Forderungen für übertrieben und argumentierte, dass der Mitschuld des 22-Jährigen in der Verletzung des Hausbewohners nicht entscheidend sei. Letztendlich stimmte die Kammer in großen Teilen mit der Verteidigung überein und verurteilte die Angeklagten zu milderen Strafen, da die Richter von einer fahrlässigen Handlung und nicht von einer absichtlichen Körperverletzung ausgingen.
Das Urteil, das so weit unter den Erwartungen der Anklage lag, bemerkte die Vorsitzende Richterin mit den Worten: „Mit diesem Ergebnis können Sie eigentlich zufrieden sein.“ Die Verurteilten haben die Möglichkeit, gegen das Urteil Revision einzulegen. Dieses Ereignis zeigt, wie wichtig die Beurteilung von Absicht und Verantwortlichkeit in strafrechtlichen Verfahren ist, und es bleibt abzuwarten, wie sich die Angeklagten entscheiden, ob sie gegen den Richterspruch vorgehen werden.
Weitere Details und Informationen über den Fall können unter www.mainpost.de nachgelesen werden.