In einem tragischen Vorfall in Schwandorf, Bayern, verlor eine 46-jährige Altenpflegerin nach einem Restaurantbesuch ihr Leben. Am 14. September 2024 genoss die Frau mit Freundinnen einen Abend in einer Pizzeria, wo sie unter anderem Schinken-Tortellini mit Sahnesoße und Prosecco bestellte. Über ihre Erlebnisse informierte sie ihre Follower auf Facebook. Doch was zunächst als geselliger Abend begann, endete in einer Katastrophe.
Nach dem Essen wurde der Frau und einer ihrer Begleiterinnen plötzlich übel, während sie auf dem Rückweg vom Restaurant waren. Eine der Freundinnen erbrach sich, was schließlich dazu führte, dass beide ins Krankenhaus fuhren. Während die Freundin nach einiger Zeit entlassen werden konnte, kam für die Familie der Altenpflegerin wenige Tage später die schreckliche Nachricht von ihrem Tod. Die Staatsanwaltschaft hat daraufhin die Ermittlungen aufgenommen, um herauszufinden, ob ein Zusammenhang zwischen ihrem Tod und dem Besuch in der Pizzeria besteht.
Ermittlungen zur Todesursache
Die Untersuchungen werden nicht nur die genauen Umstände des Todes klären, sondern auch, ob der Restaurantbesuch mit den gesundheitlichen Problemen der Frau in Verbindung steht. Michael Zaschka, Sprecher des Polizeipräsidiums Oberpfalz, bestätigte, dass die Ermittlungen zu möglichen Vorwürfen gegen den Gaststättenbetreiber wegen fahrlässiger Tötung laufen. „Wir sind seit Ende letzter Woche mit den Ermittlungen betraut und untersuchen, ob es einen Zusammenhang zwischen dem Tod und dem Restaurantbesuch gibt“, erklärte er gegenüber IPPEN.MEDIA.
Zur Klärung der Todesursache sind mehrere Untersuchungen angestoßen worden. In der Pathologie wird nun untersucht, was genau die Frau sterben ließ und ob das Essen möglicherweise eine Rolle dabei gespielt hat. Zusätzlich hat die Lebensmittelaufsicht die Proben der Speisen, die an diesem Abend serviert wurden, zur Analyse entnommen. Manuel Lischka, Sprecher des Landratsamtes, informierte, dass die Ergebnisse der Laboruntersuchungen noch einige Tage auf sich warten lassen werden.
Es wird auch darauf hingewiesen, dass in der Vergangenheit kleinere Beanstandungen bei der Lebensmittelüberwachung des Restaurants festgestellt wurden. Diese waren jedoch nicht gravierend. Der Anwalt des Restaurantbetreibers, Philipp Pruy, merkte an, dass derzeit nicht klar sei, ob dem Betreiber ein Vorwurf gemacht werden kann. „Aktuell ist nicht ansatzweise klar, ob dem Betreiber des Restaurants ein Vorwurf gemacht werden kann“, sagte er.
Zusätzlich könnte die Herkunft der Lebensmittel, insbesondere wie die Tortellini gelagert und angeliefert wurden, entscheidend sein. Diese Tragödie wirft auch breitere Fragen zu Lebensmittelsicherheit und Hygiene auf. Die gerichtlichen und behördlichen Untersuchungen sollen nun Licht ins Dunkel bringen und die Angehörigen darüber informieren, was genau zu diesem tragischen Vorfall geführt hat.
Für weitere Informationen, siehe die aktuelle Berichterstattung auf www.fr.de.