BayernSchwandorf

Schwandorf steht vor Grundsteuer-Reform: Was jetzt auf Eigentümer zukommt!

Die Grundsteuerreform in Bayern steht vor der Tür! Ab dem 1. Januar 2025 wird das bestehende System durch ein revolutionäres, flächenbezogenes Berechnungsmodell ersetzt. Dies bedeutet für die Stadt Schwandorf, dass die Hebesätze A und B, die zuletzt 2016 angepasst wurden, neu festgelegt werden müssen. Der Stadtrat wird am 2. Dezember 2024 die entscheidenden Weichen stellen und die neue Grundsteuer-Hebesatzsatzung beschließen. Die bisherigen Hebesätze von 315 v. H. für A und 340 v. H. für B verlieren am 31. Dezember 2024 ihre Gültigkeit!

Doch was steckt hinter dieser Reform? Das Bundesverfassungsgericht hat 2018 die alte Grundsteuererhebung für verfassungswidrig erklärt, weil die Einheitswerte veraltet und ungerecht waren. Um dieser Ungerechtigkeit entgegenzuwirken, hat Bayern ein neues System eingeführt, das auf der Fläche basiert. Dadurch können die Steuerbeträge für Eigentümer entweder steigen oder sinken – eine echte Wundertüte für die Bürger!

So funktioniert die neue Berechnung

Die neue Grundsteuer wird in einem zweistufigen Verfahren festgelegt. Zunächst ermitteln die Finanzämter auf Basis der Grundsteuererklärungen der Eigentümer den Grundsteuer-Messbetrag. Anschließend wird die Steuer mit der Formel „Grundsteuer-Messbetrag x Hebesatz“ berechnet. Die Bürger von Schwandorf können ihre neuen Grundsteuerbescheide voraussichtlich Mitte Januar 2025 erwarten. Bei Fragen oder Unklarheiten stehen die Stadtverwaltung und das Finanzamt Schwandorf bereit, um Unterstützung zu bieten. Doch Vorsicht: Die bisherigen Bescheide sind ab dem 1. Januar 2025 wertlos!

Kurze Werbeeinblendung

Die Bürger sollten sich also gut vorbereiten und ihre Unterlagen überprüfen, denn die Änderungen könnten erhebliche finanzielle Auswirkungen haben. Die neuen Hebesätze sind nicht nur eine bürokratische Umstellung, sondern auch eine Chance für mehr Gerechtigkeit im Steuerwesen. Die Zeit drängt, und die Bürger von Schwandorf sollten sich auf die bevorstehenden Veränderungen einstellen!

Quelle/Referenz
oberpfalz-bote.de

Ähnliche Artikel

Schaltfläche "Zurück zum Anfang"