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Aldi Süd verliert Prozess: Rabatte müssen künftig klarer gekennzeichnet werden!

Die Kunden lieben sie, die Rabatte! Ob frisches Obst, aromatischer Kaffee oder süße Snacks – Preisnachlässe von 20 Prozent und mehr sind ein Magnet für Käufer. Doch jetzt wird es ernst für Aldi Süd: Das Landgericht Düsseldorf hat entschieden, dass die Rabatte in Zukunft auf dem niedrigsten Preis der letzten 30 Tage basieren müssen, nicht mehr auf dem letzten Verkaufspreis. Diese drastische Änderung folgt einer Klage der Verbraucherzentrale und stellt die bisherige Praxis des Discounters in Frage.

Ein Urteil mit weitreichenden Folgen

Der Vorsitzende Richter Wilko Seifert erklärte, dass die Verbraucher bei Preiswerbung oft verwirrt sind, und forderte klare und eindeutige Angaben. Das Gericht folgte damit einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs, das Aldi Süd nun verliert. Eine Unternehmenssprecherin äußerte, man akzeptiere die Entscheidung, ob eine Berufung geplant ist, bleibt jedoch unklar. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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Im konkreten Fall ging es um Bananen, die Aldi Süd für 1,29 Euro pro Kilo anbot, mit einem Rabatt von 23 Prozent. Das Problem? Der niedrigste Preis der letzten 30 Tage war ebenfalls 1,29 Euro, aber der Rabatt bezog sich auf einen früheren Preis von 1,69 Euro. Die Verbraucherzentrale kritisierte diese „Preisschaukelei“ als irreführend. Auch bei Ananas wurden ähnliche Vorwürfe laut, da der Preis zuvor sogar niedriger war.

Die Auswirkungen des Urteils sind bereits spürbar: Viele Händler haben ihre Werbung umgestellt und verzichten auf Preisangaben und Rabatte. Handelsexperte Carsten Kortum warnt, dass wertvolle Informationen für die Kunden verloren gehen. Dennoch glaubt er nicht an eine drastische Reduzierung der Rabatte, da der Handel nicht auf Promotionen verzichten kann. Das Urteil könnte auch die Black Friday-Angebote beeinflussen, die am 29. November stattfinden.

Das Urteil betrifft nicht nur Aldi Süd, sondern könnte auch andere Händler treffen. Bei Wiederholung drohen dem Discounter empfindliche Ordnungsgelder. Ein weiterer Fall betrifft Amazon, das ebenfalls wegen irreführender Preisangaben abgemahnt wurde. Die Zeiten der unklaren Rabatte könnten bald vorbei sein, und die Werbung wird transparenter und ehrlicher – zumindest in der Theorie!

Quelle/Referenz
nordbayern.de

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